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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Verfasst: 09.01.2016, 00:00
von twen-fm
Kurz mal eine allgemeine Frage und etwas OT:

Gilt in diesem Land überhaupt noch Art.5 des Grundgesetzes?

Ich antworte mal selbst: Anscheinend nicht mehr...

OT Ende

Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Verfasst: 09.01.2016, 00:55
von reneromann
twen-fm hat geschrieben:Kurz mal eine allgemeine Frage und etwas OT:

Gilt in diesem Land überhaupt noch Art.5 des Grundgesetzes?

Ich antworte mal selbst: Anscheinend nicht mehr...

OT Ende
Warum fragst du?

Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Verfasst: 09.01.2016, 08:48
von berlin69er
Vor allem: was hat das damit zu tun, wenn ich z.B. einen Mietvertrag eingehe, dessen Bedingungen ich vorher genau kennen sollte?

Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Verfasst: 09.01.2016, 12:47
von kerberos
twen-fm hat geschrieben:Kurz mal eine allgemeine Frage und etwas OT:

Gilt in diesem Land überhaupt noch Art.5 des Grundgesetzes?

Ich antworte mal selbst: Anscheinend nicht mehr...

OT Ende
Klar gibt es den hier noch. Er hat aber mit diesem Thread nichts zu tun. Und wenn Du auf " und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" anspielst, bist Du auf dem Holzweg, wenn Du es auf diesen Thread hier adaptierst.

Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Verfasst: 09.01.2016, 14:06
von reneromann
Letzten Endes gibt's bei Mietobjekten zwei Rechte, die entgegenwirken:
a) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (sprich der Verweis von Art. 5 GG)
-und-
b) Das Recht am eigenen Eigentum des Vermieters

Solange der Mieter keinerlei (bleibende) bauliche Veränderung am Mietobjekt vornimmt [dazu gehört insbesondere das Boren von Löchern an der Außenfassade] -oder- die das optische Erscheinungsbild verschandeln, kann der Vermieter nicht eingreifen. Jedoch beeinträchtigt das Anbringen einer Sat-Schüssel (sofern es nicht eine kleine selbststehende Schüssel auf dem Balkon ist) in der Regel sowohl das Erscheinungsbild als auch die "Unversehrtheit" des Mietobjekts. Und hier muss dann abgewogen werden, ob das Recht des Vermieters dem des Mieters überwiegt oder nicht - diese Abwägung wurde des Öfteren schon von entsprechenden Gerichten vorgenommen, wobei ein Kabelanschluss zumindest für deutschsprachige Nutzer i.d.R. als ausreichend in Bezug auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erachtet wurde.

Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Verfasst: 09.01.2016, 14:11
von kerberos
Wieso sollte hier Artikel 5 GG greifen? Das Recht auf Informationsbeschaffung ist doch nicht auf einen Internet-Anschluss beschränkt, sondern beinhaltet jegliche Form der Medien.