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Modemrückgabe nach Kündigung an KD?

Verfasst: 20.09.2007, 21:35
von penates
Hallo Zusammen,
ich habe mal eine kurze Frage. Ich habe meinen einen KD-Vertrag gekündigt, weil der auf meine Exfreundin lief und will mich jetzt selbst
als KD-Kunde anmelden.
Überall finde ich, dass das Modem WÄHREND DER LAUFZEIT kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Bedeutet doch eigentlich, dass ich das Modem wieder zurückschicken müsste, wenn der Vertrag ausläuft, oder?

Kann mir einer von Euch da einen Tipp geben?
Oder darf ich das Modem gleich behalten?

Ich danke Euch.
Viele Grüße

PENATES

Re: Modemrückgabe nach Kündigung an KD?

Verfasst: 20.09.2007, 21:37
von Power-Gamer2004
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber soweit ich weiß kann man das behalten.
Den es heißt ja es gibt das Kabelmodem kostenlos dazu.

Re: Modemrückgabe nach Kündigung an KD?

Verfasst: 21.09.2007, 08:23
von bongie
Erkundige dich lieber vorher. Ansonsten wird es Teuer. ;)

Re: Modemrückgabe nach Kündigung an KD?

Verfasst: 21.09.2007, 11:41
von Kabelmensch
Power-Gamer2004 hat geschrieben:Ich bin mir nicht ganz sicher, aber soweit ich weiß kann man das behalten.
Den es heißt ja es gibt das Kabelmodem kostenlos dazu.

Abhängig vom gebuchten Tarif - bei "aaaaalten" Tarifen war das Modem geschenkt, bei neueren Tarifen ists zur Verfügung gestellt. Am besten mal in den Vertrag sehen - nicht rechtzeitige Rückgabe kostet imho 60,- €

Re: Modemrückgabe nach Kündigung an KD?

Verfasst: 21.09.2007, 12:51
von Xenia
Auf der Kündigungsbestätigung steht, ob das Modem zurück muss oder nicht. Wenn ja, dann steht da auch eine Adresse

Re: Modemrückgabe nach Kündigung an KD?

Verfasst: 21.09.2007, 13:37
von Power-Gamer2004
Ich habe noch ein altes Scientific EPX2203 das aus dem Vertrag vom März 2006 hervorging.
Im März 2007 habe ich upgegradet auf 4200.

Wäre bei mir das Modem geschenkt oder nicht wegen dem neuen Tarif?

Re: Modemrückgabe nach Kündigung an KD?

Verfasst: 21.09.2007, 19:25
von Kabelmensch
Power-Gamer2004 hat geschrieben:Ich habe noch ein altes Scientific EPX2203 das aus dem Vertrag vom März 2006 hervorging.
Guck mal in den alten Vertrag aus 2006; maßgebend ist, was dort steht (imho sollte das Teil Dir gehören).