Re: HD TV Probleme bei Kabel Anschluss in meiner Mietwohnung
Verfasst: 14.08.2010, 18:04
die müssen nicht frei bleiben, sie dürfen nur nicht Analog belegt werden. Digital ist und bleibt erlaubt.
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Genau da leigt das Problem.gkoehnsen hat geschrieben: Eigentum der Immomedianet
Das der Ausbau einer vorhandenen Kabelanlage nicht verhindert werden darf hat hier keiner geschrieben, alcenikimba schrieb lediglich, dass – falls Technik zum Fernsehempfang nicht vorhanden ist – ein Vermieter den Mieter nicht daran hindern darf entsprechende Technik zu installieren. Beides trifft aber auf das Haus in dem deine Mutter wohnt nicht zu: 1.) Ist es – wenn ich es richtig verstanden hab – eine Eigentumswohnung und 2.) Ist doch Technik für den Fernsehempfang vorhanden, es gibt laut deiner Aussage doch einen Kabelanschluss!gkoehnsen hat geschrieben:Wenn sogar der VERmieter das nicht verhindern darf, dass ich fuer meine Mutter das Kabelnetz IM Haus ausbaue, wieso darf das DANN der Technische Eigentuemerverwalter Herr Thiessen von der Gewoba in Bremen?
Wenn sie diese Programme empfangen möchte, ist das zwar schade, aber es besteht leider kein Anspruch darauf diese Programme zu empfangen. Ich würde z.B. auch gerne die britischen Programme, wie z.B. BBC und ITV empfangen, trotzdem darf ich mir keine Sat-Schüssel vors Fenster hängen. Ist leider so! In diesem Punkt ist das Grundrecht sich aus allgemein zugänglichen Quellen informieren zu dürfen nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt ist, da Richter regelmässig das Eigentumsrecht eines Vermieters höher gewichten.Meine Mutter kann kein Anixe SD und kein Sky HD empfangen!
Was auch immer die BahnCard 100 nun zur Sache tut? Aber der Herr hat nuneinmal leider Recht. Auch wenn es eine Eigentumswohnung ist, gehören die Kabelanlage und die zugerhörigen Verstärker zum Gemeinschaftseigentum bzw. werden durch die Eigentümergemeinschaft verwaltet. Wenn du dir unerlaubt und ohne Auftrag an dieser Anlage zu schaffen machst, ist das halt Sachbeschädigung. Hausfriedensbruch würde ich spontan verneinen, da diese Gerätschaften wahrscheinlich an einem für jeden aus der Eigentümergemeinschaft zugänglichen Punkt hängen und deine Mutter dort wahrscheinlich auch Zugangsrecht haben dürfte. Aber ich kenne die örtlichen Gegebenheiten nun nicht, das kann natürlich auch anders aussehen, gerade da du erwähnst, dass der HÜP wohl in einem anderem Haus liegt.ICH habe die Bahn Card 100 und bin viel in Muenchen und wollte bei Antenna in der Landwehrstrasse Kathrein Verstaerker fuer BK und GGA-Anlagen kaufen, und habe Herrn Thiessen gesagt, dass ich die da einbauen will! Er drohte mit Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch, und Sachbeschaedigung!
Solange die Eigentümergemeinschaft nicht den Beschluß fasst die Anlage auszubauen, hat der Verwalter sogar das Recht auf seiner Seite. Letztlich hat er den Status Quo an den Gemeinschaftsanlagen zu erhalten, solange die Eigentümer nichts gegenteiliges wünschen.Es sieht so aus, dass Herr Thiessen diese Verstaeker, die ich da EINBAUE, wieder entfernen wird, und von mir verlangt, die Verstaerker, die bis 450 MHz gehen, wieder zurueckbaue. Dann legt er den Hoerer auf, und wenn man dem auf die Bude rueckt, holt der die Polizei.
Wie kann das sein?
Toll! BahnCard 100 First sogar. Aber was hat das nun mit der Kabelanlage noch genau zu tun? Ob du die Verstärker im Internet bestellst, zu Fuß abholst, mit dem Zug oder auch mit dem Auto spielt doch keine Rolle. Diese Konstellation macht das alles natürlich nicht einfacher, wenn der ganze Straßenzug mit am HÜP hängt, müssten wahrscheinlich alle Eigentümer des Straßenzuges zustimmen und nicht nur die des Hauses in dem deine Mutter wohnt. Und es ist ja durchaus möglich in der Wohnung Fernsehen zu schauen, da müsse nicht alle zu ihren Verwandten laufen. Natürlich ist das Angebot eingeschränkt, wenn die Hausanlage nur bis 450 MHz überträgt, aber die analogen Programme sind kein Problem, auch digital ist durchaus etwas zu empfangen, auch wenn hier tatsächlich Einschränkungen bestehen, da im Netz Bremen die Belegung natürlich auf 630 MHz ausgelegt ist.Bei Kabel Deutschland sagte man, ich muesse damit leben, weil diese Netzebene, in die ich eingreifen will im Eigentum der Immomedianet bein, es handelt sich um die Kulenkampffallee 167, und der Uebergabepunkt ist auf der anderen Strassenseite in der Kulenkampffallee 179 und so ein Profischmuggler mit Bahn Card 100 First, die 6400 Euro kostet, sind eine Seltenheit! Sone Karte kann sich nicht jeder leisten! IN BREMEN, wo meine Mutter wohnt, sind solche Geraete und Verstaerker NUR MIT Gewerbeschein zu bekommen, ODER man muss einen "netten" Fernsehladen kennen, der sowas bestellt. Solche Verstaerker sind ja NICHT Hausverteilverstaerker, sondern Streckenverstaerker, und DIE haben diese Geiz und Bloedmaerkte nicht! Der Uebergabepunkt muss einen ganzen Strassenzug versorgen! D.h., dann haetten doch alle das Kabelnetz komplett bis 862 MHz und brauchen nicht mehr zu Verwandten zu laufen um fernzusehen!
Ich habe errechnet, es muessen 3 Verstaerker da eingebaut werden, und die kosten maximal 3000 Euro. Also ein Fliegenschiss!
Satellitenantennen verbieten sie auf dem Dach! Und das soll rechtlich moeglich sein, WENN Kabelanschluss da ist!
Nein du kannst ihn nicht anzeigen, da er nur den vereinbarten Zustand wieder herstellen lässt, wahrscheinlich würdest du auch noch die Kosten für den Rückbau tragen müssen. Ich bezweifel irgendwie auch, dass es der pure Neid auf deine tolle BahnCard ist. Was das Ganze nun auch noch mit dem Geldwäschegesetz auf sich haben soll, ist mir auch schleierhaft.Frage: Kann ich den Herrn Thiessen wegen Sachbeschaedigung verklagen, wenn der aus PUREN Neid ueber meine Bahn Card 100 First und meinem etwas grosszuegigen Umgang mit 500 Euro Scheinen, nun den 862 MHz Verstaerker ausbaut? Das waere ja Diebstahl! 3000 Euro liegen ja UNTER dieser 10.000 Euro Schwelle, wo man dann sagen muss, woher das Geld stammt, oder Beschlagnahme!
Ähm ganz sicher muss der Herr Thiessen keine BahnCard 100 (und schon gar nicht First) bezahlen, es sei denn er will eine für sich selber haben. Auch kann ich seinerseits keinerlei kriminelles Verhalten erkennen. Man kann in der Wohnung ja fernsehen, nur weil man nicht alle Programme bekommt, die du gerne hättest, ist es doch nicht kriminell...Kann man den Herrn Thiessen sogar zur Kostenuebernahme einer Bahn Card 100 First ranziehen, wenn man wegen seines kriminellen Verhaltens nun woanders ferngucken muss? Ich kann ja kein Wachposten da aufstellen, damit der die Verstaerker nicht ausbaut! Bei Immomedianet sind aehnilich "drauf" und erlauben das nicht! Wenn ich so andere Leute tyrannisieren wuerde, wuerde man mich wegen Stalking in die Psyachiatrie sperren!
Du sagst es, es ist eine EigentümerGEMEINSCHAFT, wenn es allen ausser dir/deiner Mutter egal ist, habt ihr leider schlechte Karten. Mir ist auch nicht so ganz klar, wo die Straftatbestände der Nötigung und Sachbeschädigung eintreten. Eigentlich bleibt nur eines: Deine Mutter sollte die Wohnung verkaufen und sich eine neue Wohnung kaufen, in der die gewünschten TV-Empfangsmöglichkeiten vorhanden sind. Da kannst du deine 500er, die du so gerne rauswirfst dann mal sinnvoll investieren.Das ist eine EIGENTUEMERGEMEINSCHAFT der es ABER EGAL ist, OB man diese Sender empfangen kann! SONST, haette man eine Unterschriftenliste machen koennen, und eine Anzeige wegen Bedrohung, Noetigung und Sachbeschaedigung gegen diesen Herrn Thiesen stellen koennen! Aber allein diese Strafanzeige stellen, man ist ja gar nicht glaubwuerdig! Und der Thiessen ist nicht der Einzige!
Tja bei ihren eigenen Häusern, die die Gewoba selber vermietet, darf sie ja auch schalten und walten, wie sie will. Da es hier aber im eine Eigentumswohnung geht, ist die Gewobe als Verwalter an Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft gebunden. Ich vermute dass der Boden auch eine Gemeinschaftsanlage ist und nicht Teil des Eigentums deiner Mutter...Der Vorgaenger Beifuss wollte mir eine Bodenantenne entfernen, weil ich in den 80ern DDR Radio haben wollte auf UKW. DDR Fersehen hat er mir ganz verboten, weil man da AUF dem Dach eine Antenne haben musste! Und MIETERN der Gewoba hat eine RIESEN Funkantenne erlaubt worden UND Kabelfernsehen, was er MEINER Mutter bis 1989 VERBOT! Dann fingen die Eigentuemer an zu klagen, und wollte wenigstens Kabel haben, das ist nun da!
Wenn die Eigentümergemeinschaft sich einig ist, kann man bestimmt einen anderen Hausverwalter beauftragen. Aber da musst du die anderen Eigentümer auf deine Seite bekommen...Wissen Sie, was man gegen solche Leute machen kann?
Tja das ist der Grund, warum ich mir auch nie eine Eigentumswohnung kaufen würde. Das Problem wirst du mit Eigentumswohnungen immer haben! Es gibt halt Punkte in denen man nicht frei bestimmen kann. Mann muss sich da immer mit den anderen Eigentümer einigen.Dat nennt sich nun Eigentumswohnung! Gewoba kassiert Geld, will aber das Gebaeude nicht hergeben, NUR die Wohnungen!
1. Was hat dein Post in diesem Thread zu suchen?gkoehnsen hat geschrieben:Ganz viel müll