Tv kündigen wg. Umzug
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Tv kündigen wg. Umzug
Hi,
zurzeit haben wir Analog Tv von KDG für 10.71€ und Telefon und Internet und haben einen Einzelnutzervertrag. Nun möchten wir TV von KDG nutzen und Internet behalten.
Aber KDG sagt wir müssten den TV vertrag mitnehmen bis April 2013 aber für 13.90€.
Aber unser neuer vermieter hat im haus überall auf SAT Anlage gestellt.
Nun wollen wir per sonderkündigung kündigen aber was gebe ich als grund an??
zurzeit haben wir Analog Tv von KDG für 10.71€ und Telefon und Internet und haben einen Einzelnutzervertrag. Nun möchten wir TV von KDG nutzen und Internet behalten.
Aber KDG sagt wir müssten den TV vertrag mitnehmen bis April 2013 aber für 13.90€.
Aber unser neuer vermieter hat im haus überall auf SAT Anlage gestellt.
Nun wollen wir per sonderkündigung kündigen aber was gebe ich als grund an??
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- Fortgeschrittener
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Re: Tv kündigen wg. Umzug
Sorry MB-Berlin,
Überlesen.
Wenn KD Produkte möglich wären in der Wohnung,dann juckt das KD nicht ob sich der Vermieter querstellt.
KD wird auf Vertragserfüllung pochen, da nun mal dkunze und KD ein Vertrag geschlossen haben.
Meine Cousine hat im ähnlichen Fall bei KD mit einem TV-Vertrag bei KD auf Granit gebissen und musste den Vertrag erfüllen.
Überlesen.
Wenn KD Produkte möglich wären in der Wohnung,dann juckt das KD nicht ob sich der Vermieter querstellt.
KD wird auf Vertragserfüllung pochen, da nun mal dkunze und KD ein Vertrag geschlossen haben.
Meine Cousine hat im ähnlichen Fall bei KD mit einem TV-Vertrag bei KD auf Granit gebissen und musste den Vertrag erfüllen.
Zuletzt geändert von bernd02 am 23.10.2012, 16:34, insgesamt 3-mal geändert.
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- ehemals MB-Berlin
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Re: Tv kündigen wg. Umzug
Der TE möchte aber Internet über die KDG nutzen.bernd02 hat geschrieben:Wenn in deiner neuen Wohnung kein KDG-Signal(sprich kein Produkt ob TV oder Internet)anliegt,so kann KD nicht liefern.
signal liegt also im Haus an.
2 Sachen wären zu prüfen, damit man eien Entscheidung treffen kann:
1. Ist der Vermieter überhaupt einverstanden, dass die KDG dort Internet installiert (Multimediagestattung)
2. Ist es möglich, wenn Internet über die KDG läuft auch noch SAT in der Wohnung zu bekommen?
MB-Berlin
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Re: Tv kündigen wg. Umzug
Der Grund ist simpel: Ich hab was besseres gefunden und schere mich nicht um Vertragslaufzeiten.dkunze hat geschrieben: Nun wollen wir per sonderkündigung kündigen aber was gebe ich als grund an??
Der TV-Vertrag kann nur dann wegen Umzug außerordentlich und ohne Schadenersatz gekündigt werden, wenn eine Signallieferung im neuen Haus nicht mehr möglich ist. Der technischen Verfügbarkeit von Internet und Telefon geht die Verfügbarkeit von TV voraus. Wo kein TV möglich, da auch kein Internet. Wo TV möglich, da kann Internet gehen, muss aber nicht.
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- Kabelfreak
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Re: Tv kündigen wg. Umzug
Eine Variante wäre, erst einmal Umzug anmelden.
Danach kommt automatisch eine Terminvereinbarung von Technikfirma mit Kunden.
Darauf müsste dann erst einmal der Hauseigentümer die Installation verweigern.
Danach auf Kündigung seitens KDG warten.
Nun Neuanschluss nur Telefon/Internet beantragen und eine Gestattung vom Hauseigentümer gleich mitgeben.
(daher am besten mit Medienberater neu abschließen)
Danach kommt automatisch eine Terminvereinbarung von Technikfirma mit Kunden.
Darauf müsste dann erst einmal der Hauseigentümer die Installation verweigern.
Danach auf Kündigung seitens KDG warten.
Nun Neuanschluss nur Telefon/Internet beantragen und eine Gestattung vom Hauseigentümer gleich mitgeben.
(daher am besten mit Medienberater neu abschließen)
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- ehemals MB-Berlin
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Re: Tv kündigen wg. Umzug
Die wahrscheinlichkeit, dass bei diesem Procedere die Telefonnummern weg sind, ist extrem hoch.
Wenn der Vermieter schon eine MMG erteilt hat, geht das eh nicht mehr.
Vor der Stornierung des Vertrages prüfen auch noch andere Bereiche, ob die Multimediagestattung nicht erbracht werden kann.
MB-Berlin
Wenn der Vermieter schon eine MMG erteilt hat, geht das eh nicht mehr.
Vor der Stornierung des Vertrages prüfen auch noch andere Bereiche, ob die Multimediagestattung nicht erbracht werden kann.
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Re: Tv kündigen wg. Umzug
Wenn im Keller ein HÜP vergammelt, da das Antennennetz an der Satanlage hängt, hat man auch verloren, dann läuft TV ja auch weiter.NoNewbie hat geschrieben:Eine Variante wäre, erst einmal Umzug anmelden.
Danach kommt automatisch eine Terminvereinbarung von Technikfirma mit Kunden.
Darauf müsste dann erst einmal der Hauseigentümer die Installation verweigern.
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- Kabelfreak
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Re: Tv kündigen wg. Umzug
@Newty
Nein, ein Hüp im Objekt ist kein Grund für einen TV-Vertrag.
Denn auch eine Erstinstallation TV kann der Eigentümer verweigern.
Nein, ein Hüp im Objekt ist kein Grund für einen TV-Vertrag.
Denn auch eine Erstinstallation TV kann der Eigentümer verweigern.
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- Fortgeschrittener
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Re: Tv kündigen wg. Umzug
Auch wenn kein KD-Produkt in der neuen Wohnung nutzbar ist,kann man zb. heute kündigen aber ist erst Ende Januar 2013 raus aus dem Vertrag.Und müsste ohne Gegenleistung weiterzahlen bis Ende Januar 2013.
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- Kabelfreak
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Re: Tv kündigen wg. Umzug
Man muss immer noch sehen,
Kündigung bei Umzug ist eine gute Geste der KDG und keinesfalls Pflicht.
KDG kann theoretisch auf Vertragserfüllung oder Schadensersatz bestehen.
Kündigung bei Umzug ist eine gute Geste der KDG und keinesfalls Pflicht.
KDG kann theoretisch auf Vertragserfüllung oder Schadensersatz bestehen.