der mann von kdg am telefon hat auch wir können auch 70% der kosten bis april zahlen und wir währen aus den tv vertrag. desweiteren sagt die frau heutevon kdg das wird bitte deine sonderkündigung zu schicken sollen
unser neuer vermieter hat heute ein schreiben an kdg gefaxt dass er eine komplette neue satanlage installiert und dass er es nicht will das wir kabel tv nutzen. ob was bringt, keine ahnung. werde weiter berichten.
ABER: mein onkel wohnt in seinem haus und hat sich vor 2 jahren entschieden für kdg internet und telefon. aber das sagt doch kdg auch nicht sie müssen jetzt Kabel TV nutzen obwohl da schon eine SAT Anlage vorhanden ist.
Tv kündigen wg. Umzug
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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
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Re: Tv kündigen wg. Umzug
Warum haben wir hier dann öfter Fälle, wo nur TV gebucht wurde und nur der HÜP im Keller ist und KDG der Meinung ist, dass im MFH die Leistung "TV-Anschluss" dann erbracht wird, wenn die Leistung nur am HÜP erbracht wird?NoNewbie hat geschrieben: Denn auch eine Erstinstallation TV kann der Eigentümer verweigern.
Das ist ja ein anderer Schuh als die hier immer wieder gewollte Sonderkündigung ohne Schadenersatz.dkunze hat geschrieben:der mann von kdg am telefon hat auch wir können auch 70% der kosten bis april zahlen und wir währen aus den tv vertrag. desweiteren sagt die frau heutevon kdg das wird bitte deine sonderkündigung zu schicken sollen.
Nein, das bringt garnichts. Ist eher noch schlimmer. Das wird wahrscheinlich die Multimediagestattung widerrufen. Damit kann euch der Internetanschluss auch nicht zur Verfügung gestellt werden bzw. installiert werden.unser neuer vermieter hat heute ein schreiben an kdg gefaxt dass er eine komplette neue satanlage installiert und dass er es nicht will das wir kabel tv nutzen. ob was bringt, keine ahnung. werde weiter berichten.
Das ist ja was anderes. Es geht dir hier ja darum, einen TV-Kabelanschluss vorzeitig zu kündigen. Das wollte dein Onkel nicht, der wollte nur Internet.ABER: mein onkel wohnt in seinem haus und hat sich vor 2 jahren entschieden für kdg internet und telefon. aber das sagt doch kdg auch nicht sie müssen jetzt Kabel TV nutzen obwohl da schon eine SAT Anlage vorhanden ist.
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Re: Tv kündigen wg. Umzug
Die Multimediagestattung hat eine Laufzeit, wahrscheinlich mehrere Jahre, da 1 bis 15 Jahre bereits im Vordruck vorgesehen sind. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf der Frist schriftlich gekündigt wird.Newty hat geschrieben:Nein, das bringt garnichts. Ist eher noch schlimmer. Das wird wahrscheinlich die Multimediagestattung widerrufen. Damit kann euch der Internetanschluss auch nicht zur Verfügung gestellt werden bzw. installiert werden.unser neuer vermieter hat heute ein schreiben an kdg gefaxt dass er eine komplette neue satanlage installiert und dass er es nicht will das wir kabel tv nutzen. ob was bringt, keine ahnung. werde weiter berichten.
Es heiss dort allerdings:
Die Frage ist, ob die Umstellung von TV auf Sat ein wichtiger Grund ist, auch Internet und Phone über Kabel zu kappen. Für mich wäre es das nicht.Während der Laufzeit der Vereinbarung ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich.
Zuletzt geändert von Fabian am 23.10.2012, 22:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Tv kündigen wg. Umzug
Ein wichtiger Grund ist eine technische Umrüstung nichtFabian hat geschrieben: Die Frage ist, ob die Umstellung auf Sat ein wichtiger Grund ist, auch Internet und Phone über Kabel zu kappen. Für mich wäre es das nicht.
Insolvenz und andere schwerwiegende Mängel an der Integrität des anderen Vertragspartners sind wichtige Gründe.
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Re: Tv kündigen wg. Umzug
Es kann ja auch nicht von Umrüstung gesprochen werden, denn per Satellit werden zunächst mal nur TV Kanäle übertragen.
Hier geht es um eine Änderund der Zielsetzung, wobei Internet und Telefonie über Kabel vom Vermieter als vernachlässigbar eingestuft werden.
Das dürfte aber kein Grund für die vorzeitige Kündigung der MM-Gestattung sein.
Die Bearbeiter bei KDG brauchen manchmal auch ein dickes Fell. Kein Wunder, wenn sie mit Textbausteinen um sich werfen.
Hier geht es um eine Änderund der Zielsetzung, wobei Internet und Telefonie über Kabel vom Vermieter als vernachlässigbar eingestuft werden.
Das dürfte aber kein Grund für die vorzeitige Kündigung der MM-Gestattung sein.
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