robert_s hat geschrieben:Dieser Sprachfehler scheint zwar nicht mehr aufzuhalten zu sein, aber kann ich vielleicht wenigstens Dich überzeugen, den nicht mehr zu übernehmen? Was übrigens gleich ein passendes Beispiel ist, denn "nicht mehr übernehmen" kann man genauso wenig als "unternehmen" abkürzen wie man "nicht mehr einspeisen" als "ausspeisen" abkürzen kann
Stimmt schon, dass das nicht den Regeln des Duden entspricht... Aber wenn man so penibel ist, dann darf man auch den Begriff "aufschalten" in Bezug auf neue Sender nicht mehr verwenden, denn im Duden findet sich auch keine Verwendung dafür...
https://www.duden.de/rechtschreibung/aufschalten
Was übrigens auch bedeutet, dass VFKD diesen Fehler seit Jahren übernimmt, denn da ist immer wieder von "Aufschaltungen" die Rede...
Bonzo hat geschrieben:Dann frage ich mich aber, wieso ARD und ZDF noch im Kabel verfügbar sind? Wenn Must Carry am Einspeisevertrag hängt und VF mit TV Berlin anders verfuhr als mit ARD und ZDF, uiuiui.
Übrigens ist das nicht neu... in Hessen hat UM bereits im Jahr 2015 auch die Offenen Kanäle analog entfernt trotz Must Carry... da hat sich auch niemand darüber aufgeregt, einfach weil der Veranstalter nicht mehr analog senden wollte... Und ohne Zustimmung des Senders darf grundsätzlich nun mal keine Einspeisung ins Kabel erfolgen...
In Rheinland-Pfalz war es nicht ganz so... die Sender wollten schon noch analog senden, aber der Geldgeber (die LMK) nicht:
https://www.ok-weinstrasse.de/2017/06/b ... loge-welt/
Warum nun die ÖR über Must Carry hinaus im Kabel sind... vielleicht ist die laut Mediengesetze und Rundfunkstaatsvertrag "gesetzliche Bestimmung" dieser Sender schon als Zustimmung zur Kabeleinspeisung zu werten...
Andererseits waren auch die OK in Rheinland-Pfalz gesetzlich bestimmt. Da dort aber ein Vertrag vorhanden ist, ersetzt der dann vielleicht quasi die "gesetzliche Bestimmung", und damit kann die Einspeisung auch anderweitig geregelt werden...
Bei einer Kündigung des Einspeisevertrags würde man so halt wieder auf die "gesetzliche Bestimmung" zurückfallen, ist dann aber bei allem darüber hinaus dem Gedeih und Verderb des KNB ausgeliefert.
Auf der andere Seite frage ich mich auch wieso Must Carry Sender (also Regionalprogramme) im Kabel überhaupt etwas bezahlen? ARD und ZDF machen doch vor wie es geht. Must Carry ungleich Must Pay.
Wobei ich immer wieder sage, dass nun mal NICHT alle Programme der ÖR überall unter Must Carry fallen... die Argumentation hinkt also ein bisschen.
Auch die Lokalradios (die i.d.R. auch unter Must Carry fallen) müssen im Kabel übrigens bezahlen, hier zu sehen:
https://www.privatfunk.de/r17/10255.html
Interessant ist vielleicht auch folgendes: Die Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz werden ja großteils von der LMK Rheinland-Pfalz bezahlt... und damit auch die Einspeisegebühren dieser Sender. Gleichzeitig ist die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz aber Vorsitzende des ZDF-Verwaltungsrates (wo keine bezahlt werden)...
So ganz konsequenz scheint man da also auch nicht zu sein.