[VFKD] Breitbandkabel beschädigt
Forumsregeln
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
-
- Newbie
- Beiträge: 6
- Registriert: 16.06.2025, 19:01
- Bundesland: Bremen
Re: [VFKD] Breitbandkabel beschädigt
Eine Gutschrift für die Ausfallzeiten wird auch erstellt.
-
- Insider
- Beiträge: 7945
- Registriert: 05.10.2018, 17:08
- Wohnort: Balkonien
- Bundesland: Niedersachsen
Re: [VFKD] Breitbandkabel beschädigt
Aus meiner Sicht nicht, denn VF muss sich zum einen zurechnen lassen, einen Anspruch, der gar nicht bestand, ausgezahlt zu haben und zum anderen, die Leitung nicht schneller repariert zu haben.Flole hat geschrieben: 18.06.2025, 10:16 Aber es wird VF einfach egal sein weil sie das an den Verursacher durchreichen können.
Also nicht die TKG Pauschale, sondern x/30 vom Monatspreis?LittleSchuh hat geschrieben: 18.06.2025, 11:00 Eine Gutschrift für die Ausfallzeiten wird auch erstellt.
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!

Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!

-
- Newbie
- Beiträge: 6
- Registriert: 16.06.2025, 19:01
- Bundesland: Bremen
-
- Insider
- Beiträge: 5171
- Registriert: 28.06.2015, 13:26
Re: [VFKD] Breitbandkabel beschädigt
Falsch - VF wird keinen Cent bezahlen, weil Fremdschäden höhere Gewalt sind und damit nicht vom TKG gedeckt sind.Flole hat geschrieben: 18.06.2025, 10:16 Aber es wird VF einfach egal sein weil sie das an den Verursacher durchreichen können.
Höhere Gewalt ist in §58 (3) TKG explizit ausgeschlossen worden - es gibt also von VF nichts.
Man kann also nur zivilrechtlich direkt gegen den Verursacher vorgehen...
-
- Insider
- Beiträge: 7945
- Registriert: 05.10.2018, 17:08
- Wohnort: Balkonien
- Bundesland: Niedersachsen
Re: [VFKD] Breitbandkabel beschädigt
Das ist nicht richtig, ja, für die Störung kann VF in dem Fall nichts, vorausgesetzt, deren Pläne waren nicht grob falsch.
Für die Dauer der Störung kann VF aber doch was.
Aber darüber hinaus kann VF nicht wirklich Geld für einen Anschluss verlangen, der nicht läuft.
Für die Dauer der Störung kann VF aber doch was.
Aber darüber hinaus kann VF nicht wirklich Geld für einen Anschluss verlangen, der nicht läuft.
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!

Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!

-
- Insider
- Beiträge: 10802
- Registriert: 31.12.2015, 01:11
Re: [VFKD] Breitbandkabel beschädigt
Ein Kabelschaden durch einen Dritten ist unvorhersehbar? Ich würde eher sagen so ein Kabelschaden ist alltäglich und damit durchaus vorhersehbar und keineswegs unerwartet.
Nicht jeder Fremdschaden ist höhere Gewalt.
Nicht jeder Fremdschaden ist höhere Gewalt.
-
- Insider
- Beiträge: 5171
- Registriert: 28.06.2015, 13:26
Re: [VFKD] Breitbandkabel beschädigt
Ein Fremdschaden durch angebaggerte Kabel ist höhere Gewalt!Flole hat geschrieben: 18.06.2025, 21:15 Ein Kabelschaden durch einen Dritten ist unvorhersehbar? Ich würde eher sagen so ein Kabelschaden ist alltäglich und damit durchaus vorhersehbar und keineswegs unerwartet.
Nicht jeder Fremdschaden ist höhere Gewalt.
Und "vorhersehbar" ist ein Kabelschaden nicht -- oder weißt du genau, wann wo welches Kabel von Dritten durchtrennt wird -- weil das "vorhersehbar" meint.
Wenn überhaupt redet man maximal von "erwartbar", aber auch dann muss man nur das machen, was "normalerweise" notwendig ist -- also beispielsweise Lagepläne bereitstellen (macht VF kostenlos, muss man natürlich anfordern) und entsprechend vorsichtig beim Arbeiten vorgehen (und auf solche Leitungsmarker auch achten).
Die Grundsatzdiskussion hatten wir aber schon einmal - und sie führt mit dir zu nichts, weil du nicht begreifen möchtest, dass deine Ansicht zum Thema "Höhere Gewalt" nunmal nicht die Mehrheitsmeinung bei der Rechtsprechung darstellt.
-
- Insider
- Beiträge: 10802
- Registriert: 31.12.2015, 01:11
Re: [VFKD] Breitbandkabel beschädigt
Es kommt nicht darauf an, dass man weiß "wann und wo", sondern darauf, dass der Eintritt des Ereignisses gewissermaßen absehbar ist. So ist beispielsweise vor einigen Jahren ein Terroranschlag in Ägypten nicht als höhere Gewalt eingestuft worden, weil so etwas dort häufiger vorkomme. Das der Zeitpunkt und genaue Ort von niemandem (außer dem Täter) vorhergesehen werden konnte ist völlig egal. Ein Terroranschlag in Ägypten ist also vorhersehbar, weil diese "von Zeit zu Zeit" dort vorkommen, ein Kabelschaden durch einen Bagger, wie er in Deutschland täglich auftritt, ist hingegen nicht vorhersehbar? Das ist absurd und lächerlich.reneromann hat geschrieben: 18.06.2025, 23:00 Und "vorhersehbar" ist ein Kabelschaden nicht -- oder weißt du genau, wann wo welches Kabel von Dritten durchtrennt wird -- weil das "vorhersehbar" meint.
Es geht einzig und allein darum, den Anbieter vor unkalkulierbaren Risiken zu schützen, ein Kabelschaden der immer wieder auftritt ist aber durchaus kalkulierbar.
Mit deiner Argumentation könnte man sagen "Wasser in der Erdmuffe ist höhere Gewalt, weil niemand vorhersehen kann wann eine Muffe absäuft" oder sogar "ein defekter Verstärker ist höhere Gewalt, weil niemand vorhersehen kann, wann und wo ein Verstärker kaputt geht". Selbes mit einem Rückwegstörer.
Hatten wir nicht, das phantasierst du dir scheinbar genauso herbei wie die Traumvorstellung, dass einfach alles höhere Gewalt ist.reneromann hat geschrieben: 18.06.2025, 23:00 Die Grundsatzdiskussion hatten wir aber schon einmal - und sie führt mit dir zu nichts, weil du nicht begreifen möchtest, dass deine Ansicht zum Thema "Höhere Gewalt" nunmal nicht die Mehrheitsmeinung bei der Rechtsprechung darstellt.
-
- Insider
- Beiträge: 5171
- Registriert: 28.06.2015, 13:26
Re: [VFKD] Breitbandkabel beschädigt
Bei dem Terroranschlag gab es aber vorher bereits Reisewarnungen -- und genau dann muss man wissen, dass man den Veranstalter nicht mehr haftbar machen kann, wenn das eintritt, wovor schon vor Antritt der Reise gewarnt wurde.Flole hat geschrieben: 18.06.2025, 23:11Es kommt nicht darauf an, dass man weiß "wann und wo", sondern darauf, dass der Eintritt des Ereignisses gewissermaßen absehbar ist. So ist beispielsweise vor einigen Jahren ein Terroranschlag in Ägypten nicht als höhere Gewalt eingestuft worden, weil so etwas dort häufiger vorkomme. Das der Zeitpunkt und genaue Ort von niemandem (außer dem Täter) vorhergesehen werden konnte ist völlig egal. Ein Terroranschlag in Ägypten ist also vorhersehbar, weil diese "von Zeit zu Zeit" dort vorkommen, ein Kabelschaden durch einen Bagger, wie er in Deutschland täglich auftritt, ist hingegen nicht vorhersehbar? Das ist absurd und lächerlich.reneromann hat geschrieben: 18.06.2025, 23:00 Und "vorhersehbar" ist ein Kabelschaden nicht -- oder weißt du genau, wann wo welches Kabel von Dritten durchtrennt wird -- weil das "vorhersehbar" meint.
Ein Kabelschaden durch Fremdfirmen, die nicht ordnungsgemäß arbeiten, ist nicht kalkulierbar -- ein Kabelschaden durch Alterung hingegen schon...Flole hat geschrieben: 18.06.2025, 23:11Es geht einzig und allein darum, den Anbieter vor unkalkulierbaren Risiken zu schützen, ein Kabelschaden der immer wieder auftritt ist aber durchaus kalkulierbar.
Wenn das Kabel im Boden ordnungsgemäß verlegt und per Band davor gewarnt wurde und es korrekt im Lageplan verzeichnet ist, dann handelt die Fremdfirma mindestens grob fahrlässig, wenn sie nicht vorsichtig von Hand schachtet, sondern einfach drauf los baggert und dabei das Kabel zerhackt. Gegen eine solch unvorsichtige Bauweise kann man sich sinnvollerweise nicht schützen (außer man würde die Kabel in Beton legen -- was dann aber andere Probleme mit sich bringt).
Zwei schlecht gewählte Beispiele, weil der Anbieter sich hier durch die Auswahl der Bauteile und entsprechende Garantien absichern kann.Flole hat geschrieben: 18.06.2025, 23:11Mit deiner Argumentation könnte man sagen "Wasser in der Erdmuffe ist höhere Gewalt, weil niemand vorhersehen kann wann eine Muffe absäuft" oder sogar "ein defekter Verstärker ist höhere Gewalt, weil niemand vorhersehen kann, wann und wo ein Verstärker kaputt geht".
Bei der Muffe also bspw. durch die korrekte Anwendung gemäß Herstellervorgaben, welche dann ihrerseits für die Bauteile Garantien (wie z.B. die IP-Ratings) abgeben.
Beim Verstärker dadurch, dass man bei der Auswahl ebenfalls Vorgaben für die Ausfallrate rein holt -- beides Dinge, die der ISP selbst in der Hand hat.
Und hier liegst du falsch. Gegen einen Rückwegstörer kann sich ein Kabelnetzbetreiber nicht schützen - und dieser ist auch trotz größter Sorgfalt für den Anbieter nicht abwendbar.
Klar, man kann jetzt natürlich sagen, der KNB kann einfach überall Sperrfilter einsetzen -- nur geht dann halt auch nirgendwo mehr Internet. Aber das Problem mit RK-Störern ist auf Schlag gelöst.

Und um was ging es in dem Thread mit dem umgefahrenen Verteilerkasten?...Flole hat geschrieben: 18.06.2025, 23:11Hatten wir nicht, das phantasierst du dir scheinbar genauso herbei wie die Traumvorstellung, dass einfach alles höhere Gewalt ist.reneromann hat geschrieben: 18.06.2025, 23:00 Die Grundsatzdiskussion hatten wir aber schon einmal - und sie führt mit dir zu nichts, weil du nicht begreifen möchtest, dass deine Ansicht zum Thema "Höhere Gewalt" nunmal nicht die Mehrheitsmeinung bei der Rechtsprechung darstellt.
-
- Insider
- Beiträge: 10802
- Registriert: 31.12.2015, 01:11
Re: [VFKD] Breitbandkabel beschädigt
Das Gericht hat sich aber mit der Frage der höheren Gewalt auseinandergesetzt und da kam es nicht auf Reisewarnungen an sondern nur darauf, dass sowas dort häufiger vorkommt.reneromann hat geschrieben: 19.06.2025, 01:51 Bei dem Terroranschlag gab es aber vorher bereits Reisewarnungen -- und genau dann muss man wissen, dass man den Veranstalter nicht mehr haftbar machen kann, wenn das eintritt, wovor schon vor Antritt der Reise gewarnt wurde.
Klar, solche Schäden treten immer wieder auf. Ich würde sogar sagen täglich. Daran ist nichts außergewöhnlich.reneromann hat geschrieben: 19.06.2025, 01:51Ein Kabelschaden durch Fremdfirmen, die nicht ordnungsgemäß arbeiten, ist nicht kalkulierbar -- ein Kabelschaden durch Alterung hingegen schon...Flole hat geschrieben: 18.06.2025, 23:11Es geht einzig und allein darum, den Anbieter vor unkalkulierbaren Risiken zu schützen, ein Kabelschaden der immer wieder auftritt ist aber durchaus kalkulierbar.
Das war hier ja schon nicht der Fall. Das Trassenwarnband war keineswegs ordnungsgemäß verlegt und hat dementsprechend auch nicht davor gewarnt.reneromann hat geschrieben: 19.06.2025, 01:51 Wenn das Kabel im Boden ordnungsgemäß verlegt und per Band davor gewarnt wurde
Doch, durch den ordnungsgemäßen Einsatz von Trassenwarnband. Dann wird nämlich erst das Warnband durch den Bagger hochgerissen und dann erkennt der Baggerfahrer, dass dort etwas ist und stellt die Arbeiten ein.reneromann hat geschrieben: 19.06.2025, 01:51 Gegen eine solch unvorsichtige Bauweise kann man sich sinnvollerweise nicht schützen (außer man würde die Kabel in Beton legen -- was dann aber andere Probleme mit sich bringt).
Aber darauf kommt's nicht an, denn es ist nicht unerwartet, außergewöhnlich und überraschend, dass soetwas passiert.
Wenn bei einem Gewitter ein Baum auf die Straße fällt ist das übrigens auch keine höhere Gewalt, denn damit muss man bei einem Gewitter rechnen. Höhere Gewalt ist es nur dann, wenn das Ereignis "derart betriebsfremd ist, dass es kalkulatorisch nicht berücksichtigt werden kann". Ein angebaggertes Kabel ist aber keineswegs überraschend und betriebsfremd sondern Alltag, es kommt täglich vor.
So ist beispielsweise auch ein Gewitter, selbst wenn es von Sturmböen begleitet wird, auch keine höhere Gewalt und wenn ein Ast auf die Fahrbahn fällt ist das kein Haftungsausschlussgrund aufgrund höherer Gewalt.
Ein durch eine Erdrakete zerstörtes Kabel ist keine höhere Gewalt:
Etwas anderes soll bei Telekommunikationskabeln gelten? Wieso? Warum ist es bei Stromkabeln vorhersehbar und bei Telekommunikationskabeln plötzlich nicht mehr?LG Landshut – Az.: 15 S 2389/16 – Urteil vom 25.10.2017 hat geschrieben: Die Beschädigung von Stromkabeln im Zuge von Erdarbeiten sind nicht „nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar“, sondern kommen regelmäßig vor.
Hat man alles gemacht, und trotzdem geht die Muffe nach 50 Jahren kaputt. Höhere Gewalt also wenn's nach dir geht. Man hat Bauteile gekauft die dafür geeignet sind und trotzdem gab's den Ausfall. Das routinemäßige ausbuddeln und austauschen von Muffen ist wohl kaum praktikabel und wird auch nirgends praktiziert.reneromann hat geschrieben: 19.06.2025, 01:51 Bei der Muffe also bspw. durch die korrekte Anwendung gemäß Herstellervorgaben, welche dann ihrerseits für die Bauteile Garantien (wie z.B. die IP-Ratings) abgeben.
Funktioniert nur für Geräte, die schon eine gewisse Zeit im Einsatz sind, ansonsten liegen dazu nur errechnete Daten vor.reneromann hat geschrieben: 19.06.2025, 01:51 Beim Verstärker dadurch, dass man bei der Auswahl ebenfalls Vorgaben für die Ausfallrate rein holt -- beides Dinge, die der ISP selbst in der Hand hat.
Es ist aber nichts völlig unerwartetes, außergewöhnliches und unvorhersehbares. Und wenn du denkst ein Rückwegstörer wäre betriebsfremd und außergewöhnlich dann lies doch mal etwas hier im Forum, dann fällt dir auf, dass er das keineswegs ist.reneromann hat geschrieben: 19.06.2025, 01:51Und hier liegst du falsch. Gegen einen Rückwegstörer kann sich ein Kabelnetzbetreiber nicht schützen - und dieser ist auch trotz größter Sorgfalt für den Anbieter nicht abwendbar.
Klar, man kann jetzt natürlich sagen, der KNB kann einfach überall Sperrfilter einsetzen -- nur geht dann halt auch nirgendwo mehr Internet. Aber das Problem mit RK-Störern ist auf Schlag gelöst.![]()
Die richtige Frage wäre "mit wem hab ich da diskutiert?" gewesen, und da ist die Antwort "Wechsler" und nicht "Flole" draufreneromann hat geschrieben: 19.06.2025, 01:51Und um was ging es in dem Thread mit dem umgefahrenen Verteilerkasten?...Flole hat geschrieben: 18.06.2025, 23:11Hatten wir nicht, das phantasierst du dir scheinbar genauso herbei wie die Traumvorstellung, dass einfach alles höhere Gewalt ist.reneromann hat geschrieben: 18.06.2025, 23:00 Die Grundsatzdiskussion hatten wir aber schon einmal - und sie führt mit dir zu nichts, weil du nicht begreifen möchtest, dass deine Ansicht zum Thema "Höhere Gewalt" nunmal nicht die Mehrheitsmeinung bei der Rechtsprechung darstellt.
