Darf Vodafone ehemalige Providerhardware ablehnen?

Für alle Technik-Themen bezogen auf Internet und Telefonie, die weder AVM- noch Arris-/Technicolor-/Compal-/Sagemcom-/Hitron-Produkte betreffen. Speedprobleme werden hier lediglich thematisiert, wenn sie auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind (die nicht zu den o.g. Produkten zählen).
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Flole
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Re: GBit mit FritzBox?

Beitrag von Flole »

Lutze hat geschrieben: 19.12.2018, 21:50 Wann darf ein Unternehmer eine Zahlung als Strafe deklarieren?
Wenn ein Vertrag besteht der regelt wann eine solche Strafe fällig wird. Die Einnahmen sind ja aber dennoch zu versteuern.
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Torsten1973
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Re: GBit mit FritzBox?

Beitrag von Torsten1973 »

Flole hat geschrieben: 19.12.2018, 21:59 Die Einnahmen sind ja aber dennoch zu versteuern.
Die Einnahmen ja, aber da keine Wertschöpfung stattfindet, wird das nicht als Umsatz gesehen und ist somit umsatzsteuerfrei.
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Re: GBit mit FritzBox?

Beitrag von Flole »

Richtig, VF wird damit ja aber auch keinen Gewinn machen (das wird Einkaufspreis der Box plus ein bisschen Verwaltungsaufwand sein).
Breymja
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Re: GBit mit FritzBox?

Beitrag von Breymja »

Lutze hat geschrieben: 19.12.2018, 21:41
Breymja hat geschrieben: 19.12.2018, 21:35Das sehe ich anders.
Du klaust im Mediamarkt einen TV. Gegen eine Strafzahlung von 200 € wird das Verfahren gegen dich eingestellt. Den TV für 400 € darfst du trotzdem nicht behalten.
Nein die Strafzahlung ist kein Verkauf.

Was die Boxen betrifft denke ich wird das kaum Hehlerware sein. Wenn ein Händler die in so großen Stückzahlen verscherbelt muss mir jemand erklären wie er da ran gekommen ist.
Wenn ich eine eigene Box wollte würde ich die auch kaufen. Da hat wohl eher Unitymedia die Lager geräumt und der Vorstand feiert auf der AIDA jetzt Weihnachten.
Dabei handelt es sich um eine hoheitliche Maßnahme. Die "Strafzahlung" in den Verträgen von VFKD und Unity Media ist nichts weiteres als eine erzwungene Ablöse.
Ich habe allerdings wenig Interesse, hier jetzt eine Diskussion über deutsches Recht zu führen, der Vergleich aber ist in etwa so wie Äpfel mit Atomkraftwerken zu vergleichen.

Selbst wenn wir annehmen, dass es sich um Unterschlagung handelt, dann würde der Händler also in großem Stil Hehlerware verticken und darauf 2 Jahre Gewährleistung bieten.
Da ist dann die Frage, wie er an die ganzen Boxen herankam. Geklaut haben wird er sie nicht. Gestohlen ist sie auch nicht, wenn sie vorher von Unity-Media Kunden besessen wurde.
In so ziemlich jeden Fall dürfte ich das Ding in gutem Glauben gekauft haben und damit tatsächlich Eigentum erworben haben - egal wie man es dreht und wendet.
Selbstverständlich hätte der ursprüngliche Eigentümer dann einen Anspruch auf Ersatz - aber es ist trotzdem mein Eigentum.
Und wenn du ne Bank überfallen hast darfst du das Geld behalten wenn du in den Knast gehst? Hast ja auch die Strafe abgesessen.
Wieder ein haarsträubender Vergleich mit einer schweren Straftat.
Und du musst einen Mangel nachweisen der von Anfang an bestanden hat nach 6 Monaten, das dürfte dir sehr schwer fallen. Innerhalb der 6 Monate kann der Händler auch nachweisen das der Mangel nicht von Anfang an bestanden hat (und das hat er ja nicht da die Box funktioniert hat und nun einfach nicht mehr funktioniert). So einfach wie du dir das vorstellst ist es also auf gar keinen Fall.
Wenn die Box gesperrt wird, dann aus dem Grund, dass ich ja eben keineswegs Eigentümer bin. Der Nachweis des Verkaufs von Eigentum, dass dem Händler nicht gehört hat, wird also spielend leicht. In allen anderen Fällen der Sperrung hat VF dann ein Problem.
Im Übrigen wird die Funktionsfähigkeit an allen Anschlüssen mitnichten nur für den Erhalt der Box garantiert, sondern für alle Zeit die ich sie besitze während der Gewährleistungsfrist ohne dass ich die Veränderung zu verschulden habe. Wenn Vodafone also plötzlich solche Boxen sperrt, ist das nicht mein Verschulden,
insbesondere da der Verkäufer ja gewusst hat, was er da verkauft - sonst hätte er weder die Angabe "Aktuelle Zertifikate" noch "Läuft überall außer bei Vodafvone" noch "Debranded" angegeben. Alles Begriffe die dem geneigten Fritz!Box Unlocker bekannt sind.

Rätseln wir doch lieber wie ein Unternehmer diese Teile als Massenware verkaufen kann, wenn das ja nicht möglich sein soll.

Und im Übrigen sind diese weißen Boxen einfach sexy.
Flole
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Re: GBit mit FritzBox?

Beitrag von Flole »

Breymja hat geschrieben: 19.12.2018, 22:08 In allen anderen Fällen der Sperrung hat VF dann ein Problem.
Nope eben nicht, deine Box hat Artikelnummer ungleich der von VF und AVM als kompatibel angegebene Nummer, damit können sie jederzeit sagen das diese Box nicht am Anschluss läuft weil sie anders ist (das sagt AVM ja auch das sie anders ist und deshalb nicht läuft).
Breymja hat geschrieben: 19.12.2018, 22:08 Im Übrigen wird die Funktionsfähigkeit an allen Anschlüssen mitnichten nur für den Erhalt der Box garantiert, sondern für alle Zeit die ich sie besitze während der Gewährleistungsfrist ohne dass ich die Veränderung zu verschulden habe.
Auch Blödsinn, wenn VF jetzt also auf DOCSIS 3.1 umstellt und 3.0 abschaltet darfst du sie zurückgeben? Und wo ist das Garantieversprechen das sie 2 Jahre laufen wird? Das was du beschreibst ist eine Momentaufnahme das es jetzt in diesem Moment funktioniert, es ist keine Garantie das es so bleibt. Und die Gewährleistung gilt nur für Mängel die beim Übergang der Sache schon vorhanden sind, in den ersten 6 Monaten ist die Beweislast das es nicht so war beim Verkäufer (was in diesem Fall leicht fallen wird) und danach musst du beweisen das dieser Mangel von Anfang an bestanden hat (viel Spaß dabei....). Wenn du deswegen Klage erheben willst und das genauso wie hier begründest wird mit großer Warscheinlichkeit die so als unzulässig abgewiesen, da kommt es nichtmal zur Verhandlung.
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Re: GBit mit FritzBox?

Beitrag von Breymja »

Nope eben nicht, deine Box hat Artikelnummer ungleich der von VF und AVM als kompatibel angegebene Nummer, damit können sie jederzeit sagen das diese Box nicht am Anschluss läuft weil sie anders ist (das sagt AVM ja auch das sie anders ist und deshalb nicht läuft).
Sicher, WENN sie das sagen. Aber selbst dann habe ich immer noch die Möglichkeit nachzuweisen, dass das nicht der eigentliche Grund ist - insbesondere wie sie schon eine ganze Weile problemlos lief. Ganz so einfach wie du dir das vorstellst, funktioniert das eben auch nicht.
Auch Blödsinn, wenn VF jetzt also auf DOCSIS 3.1 umstellt und 3.0 abschaltet darfst du sie zurückgeben? Und wo ist das Garantieversprechen das sie 2 Jahre laufen wird? Das was du beschreibst ist eine Momentaufnahme das es jetzt in diesem Moment funktioniert, es ist keine Garantie das es so bleibt. Und die Gewährleistung gilt nur für Mängel die beim Übergang der Sache schon vorhanden sind, in den ersten 6 Monaten ist die Beweislast das es nicht so war beim Verkäufer (was in diesem Fall leicht fallen wird) und danach musst du beweisen das dieser Mangel von Anfang an bestanden hat (viel Spaß dabei....). Wenn du deswegen Klage erheben willst und das genauso wie hier begründest wird mit großer Warscheinlichkeit die so als unzulässig abgewiesen, da kommt es nichtmal zur Verhandlung.
Da vergleichst du wieder völlig fremde Situationen die auch rechtlich völlig anders zu beurteilen sind. Wenn Vodafone das Netz nicht mehr anbietet und das gemäß der AGB zulässig ist, liegt ja kein Verschulden beim Verkäufer der Box - die Box tut ja was sie soll, an den beworbenen (3.0!) Netzen funktionieren. Das betrifft dann im Übrigen ja auch absolut jede 6490, weil diese bereits hardwaretechnisch zum Betrieb daran nicht geeignet ist. Es ist aber etwa völlig anderes, wenn diese eine, meine Fritz!Box nicht mehr funktioniert, weil exakt diese deaktiviert wurde. Aus einem Grund, der dem Verkäufer bewusst war und weswegen er die Garantie zu Beginn ausgesprochen hatte. (Dem Verkäufer ist absolut bewusst, was er da verkauft, ob ihm bewusst ist, dass dies Hehlerware ist, keine Ahnung. Ich vermute, er hat diese Boxen tatsächlich legal erworben, sonst würde er sie nicht in Mengen verticken - exakt darauf vertraue ich bei einem seriösen Händler auch. Und die gesamte Abwicklung war absolut seriös. Paket sogar am nächsten Tag da, fast wie bei Amazon.) Wir haben in Deutschland noch einen funktionierenden Verbraucherschutz.

Im Übrigen bin ich nicht gewillt, in einem Communityforum für Vodafone eine Klageschrift zu schreiben, entsprechend würde sie auch so nicht begründet.
Flole
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Re: GBit mit FritzBox?

Beitrag von Flole »

Breymja hat geschrieben: 19.12.2018, 22:26 Sicher, WENN sie das sagen. Aber selbst dann habe ich immer noch die Möglichkeit nachzuweisen, dass das nicht der eigentliche Grund ist - insbesondere wie sie schon eine ganze Weile problemlos lief. Ganz so einfach wie du dir das vorstellst, funktioniert das eben auch nicht.
Tun sie doch schon (das ist der Grund warum Boxen die von Vodafone unterschlagen wurden, darfst du diesmal auch gerne erworben nennen, macht keinen Unterschied hier, abgelehnt werden), und dir wird man bestimmt glauben wenn der Hersteller was anderes behauptet :brüll:
Breymja hat geschrieben: 19.12.2018, 22:26 Es ist aber etwa völlig anderes, wenn diese eine, meine Fritz!Box nicht mehr funktioniert, weil exakt diese deaktiviert wurde.
Es ist ja nicht diese eine sondern alle mit einer Artikelnummer die vom Hersteller als inkompatibel beworben werden. Du hast gar keinen durchsetzbaren Anspruch das deine Box am VF Netz betrieben werden kann! Auf welcher Rechtsgrundlage soll der denn bestehen?
Breymja hat geschrieben: 19.12.2018, 22:26 Aus einem Grund, der dem Verkäufer bewusst war und weswegen er die Garantie zu Beginn ausgesprochen hatte.
Wo hat er eine Garantie ausgesprochen, er hat geschrieben das die Box an dem Anschluss funktioniert, und das tut sie jetzt in diesem Moment auch. Er hat nicht geschrieben "ich garantiere die Funktion dieser Box auf x Jahre", das wäre eine Garantie bzw. ein Garantieversprechen.
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Re: GBit mit FritzBox?

Beitrag von Breymja »

Tun sie doch schon (das ist der Grund warum Boxen die von Vodafone unterschlagen wurden, darfst du diesmal auch gerne erworben nennen, macht keinen Unterschied hier), und dir wird man bestimmt glauben wenn der Hersteller was anderes behauptet :brüll:
Es amüsiert mich, dass du so erheitert bist, ändern tut das aber an der Aussage nichts.
Es ist ja nicht diese eine sondern alle mit einer Artikelnummer die vom Hersteller als inkompatibel beworben werden. Du hast gar keinen durchsetzbaren Anspruch das deine Box am VF Netz betrieben werden kann! Auf welcher Rechtsgrundlage soll der denn bestehen?
Das FuAG erlaubt mir das.
Die Inkompatibilität ist nicht technisch bedingt, die technischen Anforderungen sind erfüllt. Das Gerät funktioniert zudem problemlos mit dem Netz. Entsprechend habe ich das Recht, es zu verwenden. Es funktioniert nämlich nur deshalb nicht mehr, weil es ohne Rechtsgrundlage gesperrt wird.
Du verdrehst da Ursache und Wirkung. Gibt wohl leider noch keinen Präzedenzfall. Können wir hier also auch kaum abschließend feststellen. Wir können uns also nur darauf einigen, unterschiedliche Rechtsauffassungen zu haben.
Wo hat er eine Garantie ausgesprochen, er hat geschrieben das die Box an dem Anschluss funktioniert, und das tut sie jetzt in diesem Moment auch. Er hat nicht geschrieben "ich garantiere die Funktion dieser Box auf x Jahre", das wäre eine Garantie bzw. ein Garantieversprechen.
Das muss er auch nicht. Die verbraucherfreundliche Auslegung, die vor Gericht üblich ist, umfasst exakt das, was ich gesagt habe. Ganz besonders dann, wenn die Herkunft der Geräte fragwürdig (laut euch) ist und da unübliche Dinge verkauft wurden.
Als Verbraucher muss ich erwarten können, dass ein Provider mein Gerät nicht einfach sperren kann - dass er dies in diesem Fall tun kann, davon kann ich bei durchschnittlicher Kenntnis keine Ahnung haben. Es wird als mit dem Netz kompatibel beworben. Eine Inkompatibilität, die - wie du selbst gesagt hast - schon immer bestanden hat, nur eben die Sperrung bisher nicht durchgeführt wurde, lag also bereits zum Kaufzeitpunkt vor. Nicht wahr? Dann war das Gerät auch mangelhaft. Der Verkäufer hätte mich über dieses Risiko informieren müssen, da ich als Otto-Normal-Vebraucher derart tiefgreifende Kenntnisse gerade nicht zu haben brauche. Ich darf im Gegenteil erwarten, dass das als kompatibel beworbene Gerät auch kompatibel ist und solange sich an technischen Spezifikationen nichts ändert auch bleibt, was du ja verneinst.
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Re: GBit mit FritzBox?

Beitrag von Flole »

Breymja hat geschrieben: 19.12.2018, 22:47
Tun sie doch schon (das ist der Grund warum Boxen die von Vodafone unterschlagen wurden, darfst du diesmal auch gerne erworben nennen, macht keinen Unterschied hier), und dir wird man bestimmt glauben wenn der Hersteller was anderes behauptet :brüll:
Es amüsiert mich, dass du so erheitert bist, ändern tut das aber an der Aussage nichts.
Du sagst das es Ärger geben würde wenn sie das tun würden, aber sie tun es schon lange (seit mehreren Jahren)!

Breymja hat geschrieben: 19.12.2018, 22:47 Das FuAG erlaubt mir das.
Die Inkompatibilität ist nicht technisch bedingt, die technischen Anforderungen sind erfüllt. Das Gerät funktioniert zudem problemlos mit dem Netz. Entsprechend habe ich das Recht, es zu verwenden. Es funktioniert nämlich nur deshalb nicht mehr, weil es ohne Rechtsgrundlage gesperrt wird.
Du verdrehst da Ursache und Wirkung. Gibt wohl leider noch keinen Präzedenzfall. Können wir hier also auch kaum abschließend feststellen. Wir können uns also nur darauf einigen, unterschiedliche Rechtsauffassungen zu haben.
Wo denn? Zitier doch den Paragraphen der das erlaubt (was du nicht kannst weil es den nicht gibt). Das FuAG Gesetz erlaubt dir allerhöchstens die W-Lan und DECT Funktionen zu verwenden, und das kannst du ja auch tun. Eine andere Funkanlage betreibst du dort nicht. Ein Urteil wird es da nie geben weil du (sowie jeder andere Verbraucher) nicht klagebefugt bist, da es keinen Anspruch gibt den du durchsetzen könntest.
Breymja hat geschrieben: 19.12.2018, 22:47
Wo hat er eine Garantie ausgesprochen, er hat geschrieben das die Box an dem Anschluss funktioniert, und das tut sie jetzt in diesem Moment auch. Er hat nicht geschrieben "ich garantiere die Funktion dieser Box auf x Jahre", das wäre eine Garantie bzw. ein Garantieversprechen.
Das muss er auch nicht. Die verbraucherfreundliche Auslegung, die vor Gericht üblich ist, umfasst exakt das, was ich gesagt habe. Ganz besonders dann, wenn die Herkunft der Geräte fragwürdig (laut euch) ist und da unübliche Dinge verkauft wurden.
Als Verbraucher muss ich erwarten können, dass ein Provider mein Gerät nicht einfach sperren kann - dass er dies in diesem Fall tun kann, davon kann ich bei durchschnittlicher Kenntnis keine Ahnung haben. Es wird als mit dem Netz kompatibel beworben. Eine Inkompatibilität, die - wie du selbst gesagt hast - schon immer bestanden hat, nur eben die Sperrung bisher nicht durchgeführt wurde, lag also bereits zum Kaufzeitpunkt vor. Nicht wahr? Dann war das Gerät auch mangelhaft. Der Verkäufer hätte mich über dieses Risiko informieren müssen, da ich als Otto-Normal-Vebraucher derart tiefgreifende Kenntnisse gerade nicht zu haben brauche. Ich darf im Gegenteil erwarten, dass das als kompatibel beworbene Gerät auch kompatibel ist und solange sich an technischen Spezifikationen nichts ändert auch bleibt, was du ja verneinst.
Es ist ja mit dem Netz kompatibel, läuft doch jetzt gerade, oder nicht? Morgen ändert sich das Netz und es ist nicht mehr kompatibel, und dann ist es mangelhaft?Vodafone schreibt klar und deutlich, das nur FritzBoxen mit der Artikelnummer xxxx aktiviert werden, AVM ebenso, wenn ein anderes Gerät also funktioniert (wie es auch diverse andere Geräte im Moment tun die in direktem Konflikt mit der Schnittstellenspezifikation stehen) ist das schön, einen Anspruch kannst du daraus aber sowieso nicht ableiten (denn den hast du aber gegenüber VF sowieso nicht) da ja von vornherein gesagt wurde "das geht nicht". Etwa so wie bei Entertain TV wo gesagt wurde das 4 Receiver unterstützt werden und jemand hat 10 Stück (glaube ich) mal getestet und es lief auch, schön aber einen Anspruch kannst du daraus nicht ableiten. Wenn du eine 6360 da anschließt und die provisioniert wird (ja das geht) und die dann irgendwann rausfliegt weil die eben nicht konform ist kannst du dich auch nicht beschweren weil es ja die ganze Zeit lief. Die einzige Möglichkeit wäre zu hoffen das du die Ansprüche irgendwie gegen den Verkäufer (wenn es der ist den ich gerade gefunden habe gibt er nur 12 Monate Gewährleistung), der ja tatsächlich geschrieben hat "Wir garantieren den vollen Funktionsumfang bei allen Kabelprovidern ausgenommen Unityymedia", geltendmachen kannst (wobei ich das immer noch bezweifel aber da bräuchte man wirklich ein Urteil und da könnte man sogar ne zulässige Klage draus basteln). Nun tritt der Verkäufer aber als haftungsbeschränkte UG auf, also machst du und noch 100 Leute da die Forderungen geltend und der geht vermutlich insolvent (und du hast nen Briefbeschwerer und kriegst mit etwas Glück in 5 Jahren was aus der Insolvenzmasse).
Breymja
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Re: GBit mit FritzBox?

Beitrag von Breymja »

Du ich lass es bleiben, ich hab gerade gesehen, dass du den ganzen Schwachsinn schon mal in einem anderen Forum zum Besten gegeben hast, nämlich hier: https://www.ip-phone-forum.de/threads/f ... rn.298405/
Es lohnt sich einfach nicht, mit dir zu diskutieren, du bist da zu festgefahren.

Nur eins noch, weils einfach nicht so stehen bleiben kann:

Code: Alles auswählen

Es ist ja mit dem Netz kompatibel, läuft doch jetzt gerade, oder nicht? Morgen ändert sich das Netz und es ist nicht mehr kompatibel, und dann ist es mangelhaft?
Die Sperrung meines Geräts, weil es - wie DU SELBST gesagt hast - bereits "inkompatibel" mit dem Netz ist, ist nicht mit einer Änderung im Netz vergleichbar, denn das Gerät IST technisch kompatibel und das ist alles worauf das Gesetz abstellt.
Da das Gerät von Anfang an eine Nummer hat, die als inkompatibel mit dem Netz gilt (vermutlich weil nicht angemeldet, und das wars) und ich sozusagen nur auf Kulanz die Box nutzen kann bis zu einer Sperre, hatte die Ware von Beginn des Kaufes an einen Mangel - sie war nie kompatibel.
Und damit hat mir der Verkäufer eine mangelhafte Ware zur Verfügung gestellt und sie wieder zurückzunehmen. Andernfalls hätte er mich informieren müssen, dass das Gerät aus Kulanz aktuell funktioniert aber jederzeit abgestellt werden kann, weil es nicht zur Nutzung in den als funktionierend garantierten Netzen vorgesehen ist. Das hat er nicht. Im Gegenteil, er hat sie explizit als funktionierend und damit kompatibel beschrieben. Und du selbst sagst ja: Das sind sie nicht. Also hat er gelogen.

Was der Hersteller sagt ist übrigens für mich irrelevant. Für mich sind nur und ausschließlich die Informationen des Verkäufers relevant und nur und ausschließlich gegen den würde ich Ansprüche richten. Wobei ich durchaus auch gern einen Anspruch gegen Vodafone versuchen würde, anscheinend hat das ja einfach nur noch nie jemand versucht und du schließt daraus, dass es nicht geht - jedenfalls laut obigem Thema.

Und ich halte es wie dein Freund aus dem anderen Thema: Wenn du selbst nicht in der Lage bist, eine Rechtsgrundlage für deine Behauptungen aufzustellen, spar ich mir die Mühe auch. Ich hatte nie ein Interesse hier eine rechtliche Diskussion zu führen, damit hast du angefangen. Hier gings mal um etwas völlig anderes (bis ein Mod wortlos das Thema getrennt hat, wie es aussieht), ich hab noch explizit gesagt, dass ich mich nicht auf eine derartige Diskussion einlassen will. Und dann kommst du - beleglos - daher und forderst Belege von mir. Respekt. Dann bringe auch einen Beleg für deine Argumente, oder lass es bleiben.

Und nein, mein Verkäufer ist keine UG. Ich habe aber selbst eine UG. Die muss nicht zwingend in eine GmbH umgewandelt werden, deine Behauptung könnte für deinen Händler also stimmen, müsste aber nicht. (Wir haben auch nicht umgewandelt, das verlangt nämlich einen Wirtschaftsprüfer und die Herren sind alles andere als günstig)
Was ich viel kurioser finde ist, dass die Beschreibung auf der Seite, die du wohl gefunden hast (ich hab auch gerade mal gegoogled) recht ähnlich zu der ist, die ich auf einer gewissen Verkaufsplattform gefunden habe wo ich mein Gerät gekauft habe, allerdings nicht von dieser UG verkauft. Auch der Preis ist gleich. Das macht mich stutzig. Offensichtlich gibt's ne Menge Angebote dieser Art. Wo haben die die Dinger denn her? Kann mir ja keiner erzählen die werden in tausenden geklaut und dann verhehlt. Normalerweise sind das Einzelstücke von ehemaligen Kunden. Und meine Box ist fabrikneu, mit allem drum und dran. Nix refurbished. (Jedenfalls nichts sichtbar - Da ist kein einziger Kratzer dran.)
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