Kabel Deutschland: Herzlich willkommen oder...

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Hackfritz
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Beitrag von Hackfritz »

Xenia hat geschrieben:Das klingt mir alles nach NE3 .....
@Xenia,
nix NE3. Wenn, dann meinst NE4 (NE4 ist Hausintern, NE3 ist Straße bis ÜP)
Xenia
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Beitrag von Xenia »

hää??
1. ist der thread schon ziemlich alt und
2. war zu dem Zeitpunkt meines Beitrages noch nicht klar, dass es ein NE4 Objekt ist. Hätte genausogut NE3 sein können.
Hackfritz
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Beitrag von Hackfritz »

1. glaub ich ist es egal wenn das ganze schon älter ist, wird ja trotzdem von dem einem oder anderem gelesen...

2. hast du geschrieben das das für dich nach NE3 klingt und dort der Eigentümer zuständig ist. Darauf hab ich mich bezogen.
Xenia
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Beitrag von Xenia »

war ja zu dem Zeitpunkt auch richtig.
Da wusste noch keiner, dass auf dem Gebäude ne VVO liegt.
Ich wohne auch in einem Mehrfamilienhaus und das ist keine NE4! So.

der Unterschied zwischen NE3 und NE4 ist mir durchaus bekannt 8)
Hackfritz
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Beitrag von Hackfritz »

Ich sags mal so,

nimms mir nich für übel, aber scheinbar ist dir das ganze nicht so bekannt.
Es gibt mehrere Netzebenen.
Netzebene 1 - Anbieter, Programmzusammenstellung/Uplink
Netzebene 2 - Kopfstationen
Netzebene 3 - Straßenverteilung (einfach ausgedrückt)
Netzebene 4 - Hausverteilung
Netzebene 5 - Wohnung (alles nach der Antennendose)

Die Netzebene 3 gehört dem Kabelnetzbetreiber. In diesem Fall Kabeldeutschland. Da darf auch niemand anderer ran (privater Techniker usw.)
Holt der Kd. sich einen privaten Techniker kann der maximal bis zum Übergabepunkt arbeiten. Weiter kann und darf er nicht. Denn die NE3 gehört hier z.b. KDG.
Netzebene 4 gehört in fast allen Fällen Privatpersonen, Hausverwaltungen etc.
In manchen Fällen ist KDG auch für die Netzebene 4 zuständig. Das kommt dann aber auf den Vertrag an und auch dann hat ein privater Techniker seine Finger von der Anlage zu lassen. Diese Anlagen gehören dann der KDG und sind meißt verschlossen/verplombt.

Gehört die Netzebene 4 Vertraglich nicht der KDG ist immer der Eigentümer oder Mieter (wenn er selber einen Vertrag hat) dafür zuständig. Deshalb wird auch eine Pauschale fällig wenn der Kd./Vermieter einen KDG Techniker beauftrag und der ne Störung der NE4 oder 5 feststellt. Einfach so darf der da nämlich nicht ran.
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Heiner
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Beitrag von Heiner »

Gehört die Netzebene 4 Vertraglich nicht der KDG ist immer der Eigentümer oder Mieter (wenn er selber einen Vertrag hat)
Oder ein privater Betreiber, der das KDG-Signal übernimmt. Zum Beispiel Primacom in zahlreichen Gebieten, z.B. Osnabrück.
Xenia
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Beitrag von Xenia »

jetzt hab dich mal nicht päpstlicher als der Papst

Es war ja auch so rauszulesen, dass an seinem Objekt die NE4 nicht in die Zuständigkeit der KDG fällt. Jedenfalls bevor raus kam, dass es da ne VVO gibt.
Also was ist dein Problem?
Hackfritz
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Beitrag von Hackfritz »

@xenia,
ich wollt blos deinen verschreiber berichtigen (bin jetzt zu faul zu zitieren, gemeint ist dein posting ne3 = zuständigkeit vermieter) bevor unverständnisse bei rauskommen. mehr nich.

und ob ne vvo draufliegt oder nich is shitegal, ne3 bleibt ne3.

@heiner
da haste recht. private oder andere ne4 betreiber die das signal nur abgreifen hab ich mal außen vor gelassen.

so und nu wissen es alle und wir können uns wieder einkriegen ;-)
Xenia
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Beitrag von Xenia »

es haben auch schon vorher die meisten gewusst, wie es gemeint war :wink:
vor allem weil das thema schon längst geruht hat 8)
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FlyingBock
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Beitrag von FlyingBock »

Nebenbei, ich kenn Situationen, bei denen jemand in einem Mehrfamilienhaus einen Digitalen Kabelanschluss (16,90) bestellt hat, jedoch aufgrund fehlender Inhouse-Verkabelung kein Signal bis in die Wohnung bekommen hat. Für einen Service Premium (19,90) inkl. Verlegung bis in die erste Anschlussdose der Wohnung fehlte die Genehmigung der Hausverwaltung. Diese wiederum bestand fälschlicherweise felsenfest darauf, dass ja sehr wohl eine Inhouse-Verkabelung vorhanden sei.

So kams dass der Kunde auf Teufel komm raus nicht aus seinem Vertrag konnte und auch nicht auf Service Premium wechseln konnte. So ging das 3 Monate lang. Das ganze endete damit, dass ein Mitarbeiter sich erweichte, dem Kunden ein Schreiben an die Hausverwaltung auszustellen, in der noch mal explizit auf das Problem hingewiesen wurde - denn der Kunde brauchte zwingend eine Bescheinigung, dass eben keine Inhouse-Verkabelung gegeben ist, zwecks Kulanzregelung.
[img]http://img129.imageshack.us/img129/2707 ... nt2dw0.gif[/img]

Wenn Du ratlos bist, dann verdrehe die Augen und fange das Grunzen an.