Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Im Zweifelsfall daran, dass alle so denken wie du: "Wird schon jemand anders denen schicken".
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Nette Unterstellung. Danke für nix.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Allerdings nur zurück bis 2018...cartridge_case hat geschrieben: ↑25.05.2023, 06:40Wie traurig wäre das denn?!
https://www.vodafone.de/agb.html
Mit Archiv!
Wer seinen Vertrag vor 2018 abgeschlossen und seitdem nie etwas dran gemacht hat, dessen AGB kann man nicht online einsehen.
Davon abgesehen: Wer sagt, dass die online abrufbaren AGB wirklich diejenigen sind, die auch wirklich Vertragsbestandteil geworden sind? Es gibt keinen Zwang für den Anbieter die AGB dauerhaft unverändert auf der Website vorzuhalten -- und es muss noch immer derjenige etwas beweisen, der klagt...
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Ich sagte doch, dir von 16 Leuten das Gegenteil. Spielt aber keine Rolle du kannst dich als Möchtegern Jurist gerne weiterhin an AGB oder Gesetzestexten festbeißen.Flole hat geschrieben: ↑23.05.2023, 22:45Dir wurde nun von 6 Leuten gesagt wie die Rechtslage ist, aber offenbar ziehst du es vor in deiner eigenen verdrehten Traumwelt zu leben wo alle anderen Unrecht haben und nur du derjenige bist der den Durchblick hat. Das man sich hier mittlerweile darüber lustig macht wie sehr du von dir selbst überzeugt bist und wie sehr du meinst Ahnung von Jura zu haben hast du ja noch nicht mal gemerktAlle anderen haben es verstanden, nur einer mal wieder nicht....
Wenn ich eine Kündigung widerrufen will und mir dies durch einen Button angeboten wird dann nehme ich dieses Angebot weiterhin an. Du wirst dich wundern aber das funktioniert. Welchen Namen du der Sache gibst ist mir weiterhin sch... egal.
Du kannst dich aus Angst vorm echten Leben da draußen gerne weiterhin 24 Stunden in deinem Kämmerchen wegschließen und irgendwelche Gesetzestexte lesen die du nie verstehen wirst.
Ps. Bei mir ist die Rechnung jetzt da und die Preiserhöhung ist als anteilige Servicegebühr 03.05.-31.05. ausgewiesen.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Zu welchem Datum kündige ich denn nun? 1.7.23? Aber VF behält sich vor, dass dies nur der "früheste" Termin ist?!Ab dem 02. Juli 2023 beträgt Ihr neuer monatlicher Basispreis für Ihren Festnetz Tarif daher 39,99 Euro statt 34,99 Euro.
Ihr Vertrag läuft automatisch zum neuen Preis weiter. Sie müssen nichts tun. Sie sind nicht einverstanden? Dann können Sie Ihren Vertrag ohne Kosten und ohne Einhaltung einer Frist – innerhalb von 3 Monaten ab Erhalt dieses Schreibens – außerordentlich kündigen, z. B. per Brief an Vodafone Deutschland GmbH, Kundenservice, Stichwort „Preisanpassung“, 99116 Erfurt. Die Kündigung gilt frühestens mit Wirkung zum Ablauf des 01. Juli 2023.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Im Kundenportal steht doch, dass Du die Preisanpassung über den Kundenservice kündigen kannst, hast Du das mal versucht?Alex-MD hat geschrieben: ↑26.05.2023, 15:16Ich sagte doch, dir von 16 Leuten das Gegenteil. Spielt aber keine Rolle du kannst dich als Möchtegern Jurist gerne weiterhin an AGB oder Gesetzestexten festbeißen.Flole hat geschrieben: ↑23.05.2023, 22:45Dir wurde nun von 6 Leuten gesagt wie die Rechtslage ist, aber offenbar ziehst du es vor in deiner eigenen verdrehten Traumwelt zu leben wo alle anderen Unrecht haben und nur du derjenige bist der den Durchblick hat. Das man sich hier mittlerweile darüber lustig macht wie sehr du von dir selbst überzeugt bist und wie sehr du meinst Ahnung von Jura zu haben hast du ja noch nicht mal gemerktAlle anderen haben es verstanden, nur einer mal wieder nicht....
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Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!

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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Falls Du zu einem früheren Zeitpunkt ordentlich kündigen kannst, würde ich das ggf. tun.nbg hat geschrieben: ↑26.05.2023, 23:06Zu welchem Datum kündige ich denn nun? 1.7.23? Aber VF behält sich vor, dass dies nur der "früheste" Termin ist?!Ab dem 02. Juli 2023 beträgt Ihr neuer monatlicher Basispreis für Ihren Festnetz Tarif daher 39,99 Euro statt 34,99 Euro.
Ihr Vertrag läuft automatisch zum neuen Preis weiter. Sie müssen nichts tun. Sie sind nicht einverstanden? Dann können Sie Ihren Vertrag ohne Kosten und ohne Einhaltung einer Frist – innerhalb von 3 Monaten ab Erhalt dieses Schreibens – außerordentlich kündigen, z. B. per Brief an Vodafone Deutschland GmbH, Kundenservice, Stichwort „Preisanpassung“, 99116 Erfurt. Die Kündigung gilt frühestens mit Wirkung zum Ablauf des 01. Juli 2023.
Kündigst Du jetzt außerordentlich wegen Preisanpassung, würde die Kündigung zum 01. Juli gelten.
Die Formulierung ist so kompliziert, weil die die Erhöhung 6 Wochen vorher ankündigen und 3 Monate lang außerordentlich gekündigt werden kann.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Nö, ein Button ist kein Angebot. Aber du setzt dich ja gar nicht mit den Argumenten diverser Personen die es dir erklären wollten auseinander, sondern wiederholst einfach Gebetsmühlenartig deine völlig haltlosen Interpretationen, natürlich ohne irgendeine Argumentation warum deine Ansicht stimmen sollte (klar, da gibt's ja auch nichts).....
Zuletzt geändert von Flole am 26.05.2023, 23:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Und dann verklagt er VF weil dieses "Angebot" was Vodafone ihm dort macht nicht eingehalten wirdKarl. hat geschrieben: ↑26.05.2023, 23:16Im Kundenportal steht doch, dass Du die Preisanpassung über den Kundenservice kündigen kannst, hast Du das mal versucht?Alex-MD hat geschrieben: ↑26.05.2023, 15:16Ich sagte doch, dir von 16 Leuten das Gegenteil. Spielt aber keine Rolle du kannst dich als Möchtegern Jurist gerne weiterhin an AGB oder Gesetzestexten festbeißen.Flole hat geschrieben: ↑23.05.2023, 22:45
Dir wurde nun von 6 Leuten gesagt wie die Rechtslage ist, aber offenbar ziehst du es vor in deiner eigenen verdrehten Traumwelt zu leben wo alle anderen Unrecht haben und nur du derjenige bist der den Durchblick hat. Das man sich hier mittlerweile darüber lustig macht wie sehr du von dir selbst überzeugt bist und wie sehr du meinst Ahnung von Jura zu haben hast du ja noch nicht mal gemerktAlle anderen haben es verstanden, nur einer mal wieder nicht....
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Man braucht auch kein Angebot machen, wenn man eigenständig eine Kündigung zurückzieht, weil es der Anbieter anbietet.
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