Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

In diesem Forum dreht sich alles um die bei Vodafone Kabel Deutschland bzw. Vodafone West oder im Rahmen der O2-Tarife über Kabel verwendeten AVM-Produkte, insbesondere der WLAN-Router mit integriertem Kabelmodem, der als FRITZ!Box vertrieben wird. Speedprobleme bitten wir im entsprechenden Forum zu behandeln, wenn ihr Ursprung nicht auf AVM-Produkte zurückzuführen ist!
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Außerdem gib bitte an, ob es sich bei deiner FRITZ!Box um eine Leihbox von Vodafone („[Leihbox]“) oder eine Kaufbox („[Kaufbox]“) handelt.
Abraxxas
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von Abraxxas »

spooky hat geschrieben: 14.11.2019, 18:08Leute, wahrscheinlich ist der User kein Muttersprachler, da wäre es angebracht mal großzügiger zu sein.
Mag sein aber das was er ablehnt hat er sehr genau verstanden.
Und ansonsten ist es kein Rasissmus zu verlangen, dass man die Landessprache oder rechtlichte Sprache versteht.
Abraxxas
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von Abraxxas »

reneromann hat geschrieben: 14.11.2019, 20:12Der Mahnbescheid vom Gericht kam bereits - und da sein Anwalt auf die vorherigen Briefe reagiert hat, ist es unerheblich, ob die (vorherigen) Briefe per Einschreiben kamen oder nicht...
Welcher Mahnbescheid, welcher Anwalt? Bist du ev. im falschen Thread?
Samchen
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von Samchen »

Abraxxas hat geschrieben: 14.11.2019, 20:36
reneromann hat geschrieben: 14.11.2019, 20:12Der Mahnbescheid vom Gericht kam bereits - und da sein Anwalt auf die vorherigen Briefe reagiert hat, ist es unerheblich, ob die (vorherigen) Briefe per Einschreiben kamen oder nicht...
Welcher Mahnbescheid, welcher Anwalt? Bist du ev. im falschen Thread?
Nein, ist er nicht! Er hatte eine Website erstellt, wo alles veröffentlicht wurde! Und zwar wirklich alles!
reneromann
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von reneromann »

Abraxxas hat geschrieben: 14.11.2019, 20:36
reneromann hat geschrieben: 14.11.2019, 20:12Der Mahnbescheid vom Gericht kam bereits - und da sein Anwalt auf die vorherigen Briefe reagiert hat, ist es unerheblich, ob die (vorherigen) Briefe per Einschreiben kamen oder nicht...
Welcher Mahnbescheid, welcher Anwalt? Bist du ev. im falschen Thread?
Nein, er hatte den Mahnbescheid doch bereits auf seiner Homepage gepostet... oO
Und parallel dazu seinem "alten" Anwalt gekündigt...
tomcat0074

Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von tomcat0074 »

Also ich persönlich beachte Mahnschreiben die per Post kommen gar nicht.
Die können ja auch mal in die Werbung bzw. Abfall "rutschen" :flöt:

Anders sieht es natürlich mit Einschreiben aus. Diese können ja auch nachverfolgt werden.
reneromann hat geschrieben: 14.11.2019, 20:12 und da sein Anwalt auf die vorherigen Briefe reagiert hat, ist es unerheblich, ob die (vorherigen) Briefe per Einschreiben kamen oder nicht...
Seltsamer Anwalt - der brauch wohl Geld.
Ich hoffe mal der TE hat 'ne gute Rechtschutzversicherung - die hier auch greift, sonst werden die Anwaltskosten schnell mal mehrere tausend Euros :streber:
reneromann
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von reneromann »

tomcat0074 hat geschrieben: 14.11.2019, 21:43 Also ich persönlich beachte Mahnschreiben die per Post kommen gar nicht.
Die können ja auch mal in die Werbung bzw. Abfall "rutschen" :flöt:

Anders sieht es natürlich mit Einschreiben aus. Diese können ja auch nachverfolgt werden.[...]
Der TE hat aber schon vor knapp 3 Wochen den Mahnbescheid vom Gericht bekommen - und nicht nur irgendwelche Briefchen vom gegnerischen Anwalt.
Diesem hat er auch -laut eigener Aussage- widersprochen, also ist der nächste Schritt, sofern die Gegenseite will (und davon gehe ich aus, wenn sie einen Mahnbescheid beantragt hat), die Eröffnung des Mahnverfahrens vor Gericht.
tomcat0074 hat geschrieben: 14.11.2019, 21:43
reneromann hat geschrieben: 14.11.2019, 20:12 und da sein Anwalt auf die vorherigen Briefe reagiert hat, ist es unerheblich, ob die (vorherigen) Briefe per Einschreiben kamen oder nicht...
Seltsamer Anwalt - der brauch wohl Geld.
Nicht unbedingt - er hat gehofft, dass er die Sache außergerichtlich klären kann - immerhin wurde ja schon eine (modifizierte) UE vor 2 Jahren abgegeben.
tomcat0074 hat geschrieben: 14.11.2019, 21:43 Ich hoffe mal der TE hat 'ne gute Rechtschutzversicherung - die hier auch greift, sonst werden die Anwaltskosten schnell mal mehrere tausend Euros :streber:
Die eigenen Anwaltskosten dürften mittlerweile das kleinste Problem sein -- beim verlorenen Verfahren werden, und danach sieht's aus, die schon seit Jahren angemahnten Lizenzgebühren, die entsprechenden Kosten des Verfahrens und vor allem die gegnerischen Anwaltskosten ebenso fällig.
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AndreasNRW
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von AndreasNRW »

reneromann hat geschrieben: 14.11.2019, 22:05 Die eigenen Anwaltskosten dürften mittlerweile das kleinste Problem sein -- beim verlorenen Verfahren werden, und danach sieht's aus, die schon seit Jahren angemahnten Lizenzgebühren, die entsprechenden Kosten des Verfahrens und vor allem die gegnerischen Anwaltskosten ebenso fällig.
Ich glaube nicht, dass es ihn groß kratzt :flöt:
AndreasNRW hat geschrieben: 06.11.2019, 06:26
reneromann hat geschrieben: 06.11.2019, 02:26 Übrigens: Wenn du deine Schriftstücke aufmerksam gelesen hättest, wüsstest du, dass die ursprüngliche Kostenzusage für deinen (bisherigen) Anwalt nur für die außergerichtliche Vertretung galt. Sollte der Gegner jetzt ein gerichtliches Verfahren einleiten, ist der ursprüngliche Vertretungsvertrag hinfällig.
Naja, was soll Ihm schon passieren, eigentlich kann er sich ganz entspannt zurücklehnen und der Dinge harren, die da kommen
Rente ist 133, Grundsicherung - 531 EUR/Mon.
Im schlimmsten Fall wird er zu 100 Tagessätzen a 5€ verknackt und da bietet man Ihm seitens der Gerichtskasse Ratenzahlung mit einem geringen monatlichen Betrag an, der Kläger und die Anwälte gehen eh leer aus.
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von Abraxxas »

Glaube mir, das wird ihn kratzen. Wer will schon bis ins Grab am Hungertuch nagen und nicht mehr die geringste Freude bis ans Lebensende erfahren?
Wie schonmal geschrieben, hier gehts nicht um Tagessätze, hier gehts um Geld.
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von reneromann »

Und außerdem: So ein rechtskräftiger Titel heißt auch, dass in den Bestand herein gepfändet werden kann - da ist dann auch mal ganz schnell das Auto, der TV oder auch das Sparbuch weg.
Nur weil die Rente sehr gering ist, heißt das ja nicht, dass keine Masse da ist, aus der gepfändet werden kann.

Und wie gesagt: Es gibt im Zivilrecht keine Tagessätze - die gibt es ausschließlich im Strafrecht. Sobald die Forderung gerichtsfest tituliert ist, kann der Gläubiger beim Schuldner pfänden - und zwar immer und immer wieder, bis die Schulden abbezahlt sind. Die Kosten der entsprechenden Pfändungen trägt dabei immer der Schuldner, d.h. die Summe wird immer größer, selbst wenn der Gläubiger die Kosten erst einmal vorzustrecken hat.

Ach und noch was: So ein rechtskräftiger Titel wird übrigens auch mit vererbt - sollten die Nachfahren das Erbe antreten, so müssen sie dann für die Schulden aufkommen.
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berlin69er
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung

Beitrag von berlin69er »

spooky hat geschrieben: 14.11.2019, 18:08 Leute, wahrscheinlich ist der User kein Muttersprachler, da wäre es angebracht mal großzügiger zu sein.
Ja, Spätaussiedler mit deutschen Schäferhund vermutlich. :mussweg:
Unwissenheit schützt trotzdem nicht vor Strafe...
Wenn jemand so offen mit seiner Persönlichkeit und seinen privaten Daten umgeht, wäre ein richtiger Reinfall vermutlich mal der richtige Schuss vor den Bug. Ein Wunder, dass sich da überhaupt noch ein Anwalt gefunden hat.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.