[VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Karl.
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Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Beitrag von Karl. »

Wenn zwei vor Gericht stehen, können halt nicht beide gewinnen.

Wobei der Anwalt sein Geld nicht fürs gewinnen, sondern fürs klagen verdient, also beim ein oder anderen mal wird der ein oder andere Anwalt ohne Aussicht auf Erfolg klagen.
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
:geheimtipp:
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F-orced-customer
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Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Beitrag von F-orced-customer »

Karl. hat geschrieben: 23.02.2021, 21:14 Wobei der Anwalt sein Geld nicht fürs gewinnen, sondern fürs klagen verdient,
Nein, fürs Einigen vor Gericht, gibt nochmal extra 400€ Einigungsgebühr :fingerzeig:
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SenfKabelHer
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Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Beitrag von SenfKabelHer »

Wie ich sehe hätte ich mir mein langweiliges Jurastudium auch sparen können. Google und Bauchgefühl reichen. Hach man muss Foren, soziale Netzwerke und Kommentarspalten einfach lieben. Und jetzt im Lockdown haben die Leute mehr freie Zeit denn je zuvor um online zu sein. :kaffee:
niclas
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Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Beitrag von niclas »

Weshalb der ganze Aufwand ? Bei Vodafone gibt es keine "telefonischen Verträge" . Das ist nach den Vertragsbedingungen voellig ausgeschlossen. Es erfolgt lediglich eine telefonische Auftragserteilung Das aufgezeichnete "Ja" fuer bestimmte gewünschte Leistungen ist ein einseitiges "Ja". Der CCA am anderen Ende der Leitung gibt kein "Ja" für Vodafone ab. Sie nehmen nur Aufträge entgegen - es gibt keine Kompetenz Vodafone verbindlich zu vertreten . Nach der Auftragserteilung erfolgt eine umfangreiche Auftragspruefung. Vodafone bindet sich erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung. Ein Anspruch kann daher aus mündlich angebotenen Konditionen am Telefon nicht abgeleitet werden.
JanJass
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Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Beitrag von JanJass »

Herby hat geschrieben: 22.02.2021, 13:23 Hallo zusammen,
wegen schlechter Erfahrungen mit dem Vodafone-Kundendienst folgenden Hinweis:
Solltet ihr telefonisch eine Vertragsänderung anstreben, egal mit welchem Umfang und mit welchen Einzelheiten, solltet ihr unbedingt das Telefonat mit den abgesprochenen Vereinbarungen aufzeichnen. Mit der Lautsprecher-Funktion eines Telefons und der Diktiergeräte-Funktion eines Handys ist das kein Problem.
Zuvor könnt ihr natürlich den Gesprächspartner fragen, ob er mit einer Aufzeichnung einverstanden ist, wenn nicht, trotzdem aufzeichnen! Nur so kann eine mündlich getroffene Vereinbarung nachgewiesen werden. Bedenken wegen § 201 StGB braucht ihr nicht haben, weil 201 ein Antragsdelikt ist und die Beweisbarkeit im Streitfall schwerer wiegt. Sollte es keine Probleme und Unstimmigkeiten geben, könnt ihr die Aufnahme wieder löschen.
Ohne in meinem Fall weiter in die Tiefe zu gehen (Vodafone liest hier mit und weiß dann womöglich, wer das schreibt), hat Vodafone bestimmte abgesprochene Details schlichtweg abgestritten und abgelehnt. Die von Vodafone angefertigte Aufzeichnung war angeblich nicht auffindbar und wäre ohnehin nicht zuzuordnen gewesen. Die Firma lügt, wie es ihr gerade in den Kram passt.
Mehr als nur schlechter Ratschlag und nahe an der Aufforderung zu einer Straftat !
Bei Verträgen ist der schriftliche Weg der bessere.
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F-orced-customer
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Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Beitrag von F-orced-customer »

JanJass hat geschrieben: 03.03.2021, 22:40
Herby hat geschrieben: 22.02.2021, 13:23 Hallo zusammen,
wegen schlechter Erfahrungen mit dem Vodafone-Kundendienst folgenden Hinweis:
Solltet ihr telefonisch eine Vertragsänderung anstreben, egal mit welchem Umfang und mit welchen Einzelheiten, solltet ihr unbedingt das Telefonat mit den abgesprochenen Vereinbarungen aufzeichnen. Mit der Lautsprecher-Funktion eines Telefons und der Diktiergeräte-Funktion eines Handys ist das kein Problem.
Zuvor könnt ihr natürlich den Gesprächspartner fragen, ob er mit einer Aufzeichnung einverstanden ist, wenn nicht, trotzdem aufzeichnen! Nur so kann eine mündlich getroffene Vereinbarung nachgewiesen werden. Bedenken wegen § 201 StGB braucht ihr nicht haben, weil 201 ein Antragsdelikt ist und die Beweisbarkeit im Streitfall schwerer wiegt. Sollte es keine Probleme und Unstimmigkeiten geben, könnt ihr die Aufnahme wieder löschen.
Ohne in meinem Fall weiter in die Tiefe zu gehen (Vodafone liest hier mit und weiß dann womöglich, wer das schreibt), hat Vodafone bestimmte abgesprochene Details schlichtweg abgestritten und abgelehnt. Die von Vodafone angefertigte Aufzeichnung war angeblich nicht auffindbar und wäre ohnehin nicht zuzuordnen gewesen. Die Firma lügt, wie es ihr gerade in den Kram passt.
Mehr als nur schlechter Ratschlag und nahe an der Aufforderung zu einer Straftat !
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Blödsinn, Herby hat Recht. Und bei Mietverträgen biste mündlich immer besser dran, die schriftlichen, vor allem von diesem Haus&Grund - Mierhaien enthalten immer sehr nachteilige Klauseln, vor allem für Schönheitsreparaturen!
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Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Beitrag von Karl. »

Das ist doch ne glasklare Straftat...

Und mit einem mündlichen Mietvertrag:
Wie beweist du, dass du nen Mietvertrag abgeschlossen hast, wenn der Vermieter dies bestreitet?

Der Gesetzgeber will, dass alles vertraglich geregelt wird und der Vermieter setzt es um, was ist denn daran verwerflich?
Es ist vergleichbar mit den AGB von ISPs.
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Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Beitrag von Flole »

Genau, er hat nicht Recht, allein schon weil solche Aufzeichnungen nicht erlaubt sind.

Wenn Vodafone am Telefon gar keine Verträge schließt, wie oben von niclas dargelegt, sondern nur Aufträge annimmt dann hat man dadurch auch nichts gewonnen. Im Gegenteil, man hat am Ende Kosten für Rechtsanwälte und Gerichte. Du glaubst doch nicht, dass Vodafone nachgibt nur weil jemand sagt "ich hab hier eine Aufnahme die ich nicht machen durfte", also muss es vor Gericht wenn man etwas erreichen möchte und dann gibt es das Kostenrisiko....
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Alex-MD
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Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Beitrag von Alex-MD »

niclas hat geschrieben: 28.02.2021, 22:01 Weshalb der ganze Aufwand ? Bei Vodafone gibt es keine "telefonischen Verträge" . Das ist nach den Vertragsbedingungen voellig ausgeschlossen. Es erfolgt lediglich eine telefonische Auftragserteilung Das aufgezeichnete "Ja" fuer bestimmte gewünschte Leistungen ist ein einseitiges "Ja". Der CCA am anderen Ende der Leitung gibt kein "Ja" für Vodafone ab. Sie nehmen nur Aufträge entgegen - es gibt keine Kompetenz Vodafone verbindlich zu vertreten . Nach der Auftragserteilung erfolgt eine umfangreiche Auftragspruefung. Vodafone bindet sich erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung. Ein Anspruch kann daher aus mündlich angebotenen Konditionen am Telefon nicht abgeleitet werden.
Wenn dem so ist, ab welchen Moment kommt denn der Vertrag zustande? Mit der Auftragsbestätigung die mir zugeschickt wird oder wie bei mir auch mal nicht? Oder wenn der Vertrag aktiv wird und ich die erste Rechnung ohne Reklamation bezahle oder sie mir abgebucht wird und ich sie nicht prüfe? Wenn es bei Vodafone keine telefonischen Verträge abschließt, wozu dann die Aufnahme? Wenn Vodafone keine abschließt erteile ich ja auch keine telefonischen Aufträge und kann den jederzeit beenden da ich ja auch keinen schriftlichen Vertrag unterschrieben habe. Zumal die bei der Hotline dir das Angebot welches sie dir telefonisch machen auch nie vorab schriftlich zusenden. Du kannst ihn dir wenn er läuft bei deinen Dokumenten ansehen. Blöd ist nur das du wenn du einen neuen Vertrag schließt wirklich erst siehst was du zahlst wenn die 2. Rechnung kommt. Mit den ganzen Gut und Rückschriften und hin und her Buchungen musst du bei Vodafone ein Studium belegen um das aufzuschlüsseln.
Die schließen schon telefonische Verträge nur können sie den wohl auch nach dem Gespräch noch ablehnen.
Meine vorletzte Verlängerung beim Mobilfunk tat sich auch nichts und erst auf Nachfrage stellte sich dann heraus das die Konditionen abgelehnt wurden. Mit einigem hin und her einigten wir uns dann doch allerdings so das ich jetzt 60GB Datenvolumen jeden Monat rumschleppe und kein 5 GB benötige. Allerdings stand da im Nachgang eine Partnerkarte und eine Datakarte auf dem Plan. Die Nutzerin brauchte dann im Monat so um die 10 GB und jetzt im Lockdown schaffte sie es auf 25 GB (hat keinen Festnetzanschluß mit Internet). Ich selbst brauchte auch einmal etwas mehr Daten, als ich länger Auswärts war und Teamviewer etwas öfter für meine Kunden einsetzten musste mit mobilen Daten. Sonst hätte ich mit Laptop zu Ikea oder MC Donald gemusst.
Karl. hat geschrieben: 03.03.2021, 23:03 Und mit einem mündlichen Mietvertrag:
Wie beweist du, dass du nen Mietvertrag abgeschlossen hast, wenn der Vermieter dies bestreitet?
In dem du einen Schlüssel für die Wohnung hast und seit Monaten Miete zahlst und der Vermieter sich nicht dagegen wehrt.
Wenn da Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden wird sich der Vermieter ja nicht gleich am Beginn des Vertragsverhältnisses mit dir streiten.
Bis heute gilt doch wohl noch das auch ein mündlicher Vertrag gilt, ein schriftlicher aber wegen der Beweisbarkeit angebracht ist.
Flole hat geschrieben: 03.03.2021, 23:04 Wenn Vodafone am Telefon gar keine Verträge schließt, wie oben von niclas dargelegt, sondern nur Aufträge annimmt dann hat man dadurch auch nichts gewonnen.
und wozu machen sie dann die Aufnahmen? Weil die hinterher dann doch nichts Wert sind? Warum bespricht der Callcenter Mitarbeiter vor der Aufnahme das ganz genau mit dir, weist darauf hin das er jetzt die Aufnahme startet und wiederholt dann nochmal die Frage ob man einverstanden ist. Witzigerweise wurde dann auch immer das zuvor vereinbarte und von mir zusätzliche geforderte Bestätigung des Gesamtpreises und andere Absprachen wie dauerhaft fester Preis auch nach der Mindestvertragslaufzeit gilt, haargenau so wiederholt.
Ich habe einmal einen Mitarbeiter gefragt der meinte es gab zu viel Ärger wegen Unstimmigkeiten und es muss immer aufgenommen werden. Das war zu meinen Anfangszeiten bei Vodafone noch nicht so.
Und nebenbei ist es ja nicht ganz neu das man als Verbraucher vor Gericht auch schnell mal Recht bekommt wenn im Grunde alles korrekt gelaufen ist.
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Alex-MD
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Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Beitrag von Alex-MD »

Flole hat geschrieben: 03.03.2021, 23:04 Genau, er hat nicht Recht, allein schon weil solche Aufzeichnungen nicht erlaubt sind.
Genau wie Dashcam Aufzeichnungen nicht rechtens sind und dann doch vor Gericht plötzlich Beweisstatus erhielten. :flöt: