Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutzer

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
slang
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von slang »

Keine Angst ich kann lesen, aktueller Auszug aus den AGB der Telekom:
2.3 Datenvolumen Ab dem im Folgenden für das jeweilige Produkt aufgeführten über-tragenen Datenvolumen (Down- und Upload) wird die Übertra-gungsgeschwindigkeit des Internet-Zugangs auf 2 Mbit/s (Down- und Upload) begrenzt.
Stand 10/2013 Quelle: http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/41623.pdf
einfach sauer
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von einfach sauer »

slang hat geschrieben:Keine Angst ich kann lesen, aktueller Auszug aus den AGB der Telekom:
2.3 Datenvolumen Ab dem im Folgenden für das jeweilige Produkt aufgeführten über-tragenen Datenvolumen (Down- und Upload) wird die Übertra-gungsgeschwindigkeit des Internet-Zugangs auf 2 Mbit/s (Down- und Upload) begrenzt.
Stand 10/2013 Quelle: http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/41623.pdf
Tja, dann müssen unsere Journalisten mal richtig recherchieren, ich habe mich auf Quellen von Zeitungen gestützt und die schrieben ab 2016!

zb. hier: http://www.zeit.de/digital/internet/201 ... m-festnetz

Damit ist ja nun alles erledigt.....
spooky
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von spooky »

einfach sauer hat geschrieben:
slang hat geschrieben:Keine Angst ich kann lesen, aktueller Auszug aus den AGB der Telekom:
2.3 Datenvolumen Ab dem im Folgenden für das jeweilige Produkt aufgeführten über-tragenen Datenvolumen (Down- und Upload) wird die Übertra-gungsgeschwindigkeit des Internet-Zugangs auf 2 Mbit/s (Down- und Upload) begrenzt.
Stand 10/2013 Quelle: http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/41623.pdf
Tja, dann müssen unsere Journalisten mal richtig recherchieren, ich habe mich auf Quellen von Zeitungen gestützt und die schrieben ab 2016!

zb. hier: http://www.zeit.de/digital/internet/201 ... m-festnetz

Damit ist ja nun alles erledigt.....
Tja...
hier die Webseite der Telekom... gilt erst ab 2016:
http://www.telekom.de/netz-der-zukunft

Fakt 3: Wir bieten Kunden mit Neuverträgen seit 2. Mai bedarfsgerechte Tarife.
Seit dem 02. Mai 2013 enthalten neu abgeschlossene Call & Surf- und Entertain-Verträge eine Regelung, nach der ab Erreichen eines bestimmten Datenvolumens die Übertragungsgeschwindigkeit reduziert wird. Es gelten hier folgende Volumengrenzen:
Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 200 MBit/s: 400 GB
Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 100 MBit/s: 300 GB
Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 50 MBit/s: 200 GB
Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 16 MBit/s: 75 GB

Die technische Umsetzung der Volumenbegrenzungen wird frühestens 2016 greifen. Bei Erreichen der Volumengrenze werden Sie dann Zubuchoptionen wählen können, um weiterhin mit Hochgeschwindigkeit das Internet nutzen zu können. Das wird allerdings nur die wenigsten Kunden betreffen, die allermeisten werden mit den integrierten Volumina auskommen.
Zusätzlich werden wir auch Vielnutzern attraktive ‚Unlimited‘-Tarife anbieten. Die Preise hierfür stehen noch nicht im Detail fest. Wir gehen aber davon aus, dass diese Tarife 10 bis 20 Euro mehr kosten werden als Tarife mit Volumengrenze. Heute Preise für das Jahr 2016 festzulegen ist sehr schwierig.
Fakt 4: Eine mögliche Begrenzung des Tarifvolumens greift frühestens ab 2016.
Bestehende Verträge sind von den zum 02.05. vorgenommen Änderungen nicht betroffen. Es gelten immer die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden vertraglichen Regelungen. Und auch in den Neuverträgen werden die Grenzen frühestens ab 2016 technisch umgesetzt.
waipu.tv
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slang
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von slang »

Kleiner Nachtrag: Das Gericht hat die AGB überprüft, nicht die praktische Umsetzung. Damit sollte alles klar sein... ;)

Und nun zurück zum Thema! :)