Wie können wir uns wehren?

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VBE-Berlin
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Re: Wie können wir uns wehren?

Beitrag von VBE-Berlin »

kabel_fan hat geschrieben: 05.06.2018, 14:51 s gilt der Grundsatz: Wer etwas will, muss nachweisen können, dass er es rechtmäßig will.
genau, der TE will ja was. ;-)
kabel_fan hat geschrieben: 05.06.2018, 14:51 VF soll endlich sauber arbeiten: Telefongespräch - unverzüglich detaillierte schriftliche Auftragsbestätigung mit korrekter Widerrufsbelehrung.
machen einige Callcenter, die im Auftrag von Vodafone arbeiten sogar, leider nicht alle.
Edit: Der erste Auftrag (Internet und Fernsehen) wurde sogar aufgezeichnet! Danach kam ein Vertrag (Internet) nicht zu Stande, weil eine falsche Beratung erfolgte, hierfür kam ein Widerruf. Der zweite (TV) wurde aber nicht widerrufen.
kabel_fan hat geschrieben: 05.06.2018, 14:51 Und warum soll die Aussage von VF mehr Gewicht haben, als die des Kunden.
das habe ich nirgends geschrieben.
Hier steht Aussage gegen Aussage.
Also wird es im Zweifelsfall vor Gericht landen.
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kabel_fan
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Re: Wie können wir uns wehren?

Beitrag von kabel_fan »

VBE-Berlin hat geschrieben: 05.06.2018, 15:04 genau, der TE will ja was. ;-)
Das ist jetzt aber nicht ernst gemeint, oder?
Denn ein Gericht wird als allererstes fragen: Worauf stützen Sie Ihre Forderung?
Und wenn dann als Antwort kommt, der Kunde habe angerufen und den und den Vertrag geschlossen, wird der Vorsitzende als nächstes sagen: "Dann zeigen Sie doch mal den Vertrag"
Und wenn dann VF sagt "Einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht", wird die Erheiterung groß und die Entscheidung schnell und einfach sein.
Ich bin mir ziemlich sicher, wenn VF keine Nachweise hat, kommt es sehr schnell zu "Kulanzlösungen".
Also bitte nicht den Kunden verunsichern und einfachste Rechtsgrundsätze ins Gegenteil verkehren.

Und nochmal: Wenn der erste Vertrag über TV nicht zustande kam, gibt es hier nichts zu widerrufen. Das kann doch nicht so schwer sein. Und auch ein zweiter Vertrag kam nicht zustande, weil die Willenserklärungen nicht deckungsgleich sind.
Anne1
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Re: Wie können wir uns wehren?

Beitrag von Anne1 »

Ich finde einen (überflüssigen) Widerruf zu machen weniger aufwändig, als das über einen Richter klären zu lassen.
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VBE-Berlin
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Re: Wie können wir uns wehren?

Beitrag von VBE-Berlin »

kabel_fan hat geschrieben: 06.06.2018, 13:29 Denn ein Gericht wird als allererstes fragen: Worauf stützen Sie Ihre Forderung?
Und wenn dann als Antwort kommt, der Kunde habe angerufen und den und den Vertrag geschlossen, wird der Vorsitzende als nächstes sagen: "Dann zeigen Sie doch mal den Vertrag"
Und wenn dann VF sagt "Einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht", wird die Erheiterung groß und die Entscheidung schnell und einfach sein.
Ich hoffe, das ist jetzt von Dir nicht ernst gemeint.
Ein Vertrag ist in Deutschland nicht an die Schriftform gebunden!
Siehe hier z.B. https://www.antispam-ev.de/wiki/Telefon ... tr%C3%A4ge

Hier in diesem Fall ist der Abschluß von Verträgen gar nicht strittig und sogar mit Einwilligung aufgezeichnet worden.
Hier ist allein der fehlende Widerruf das Problem.
kabel_fan hat geschrieben: 06.06.2018, 13:29 Ich bin mir ziemlich sicher, wenn VF keine Nachweise hat, kommt es sehr schnell zu "Kulanzlösungen".
hier gibt es eine Aufzeichnung.
kabel_fan hat geschrieben: 06.06.2018, 13:29 Das ist jetzt aber nicht ernst gemeint, oder?
Das Zeichen rechts vom Punkt hast du erkannt?
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kabel_fan
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Re: Wie können wir uns wehren?

Beitrag von kabel_fan »

Geh mal ganz langsam Schritt für Schritt den Sachverhalt durch und halte fest, wann welcher Vertrag mit welchem Inhalt geschlossen wurde. Beachte immer, was gewollt wurde und was daraus entstand. Du wirst feststellen, es kam zu keinem Vertrag, da zu keinem Zeitpunkt die fixierten Willenserklärungen übereinstimmten. Und natürlich ist mir bekannt, dass ein Vertrag nicht der Schriftform bedarf, wäre sonst auch sehr mühsam beim täglichen Einkauf. Nur wenn es darum geht, etwas zu beweisen, reicht es halt in aller Regel nicht, sich auf das mündliche zu berufen. Schau dich einfach mal ein wenig im Netz um und du wirst eine Menge Beispiele finden, die darauf hinweisen, dass der mündliche Vertrag halt im Streitfall ein hohes Risiko ist.
Lutze

Re: Wie können wir uns wehren?

Beitrag von Lutze »

kabel_fan hat geschrieben: 06.06.2018, 17:49 Geh mal ganz langsam Schritt für Schritt den Sachverhalt durch und halte fest, wann welcher Vertrag mit welchem Inhalt geschlossen wurde. Beachte immer, was gewollt wurde und was daraus entstand. Du wirst feststellen, es kam zu keinem Vertrag, da zu keinem Zeitpunkt die fixierten Willenserklärungen übereinstimmten.
Aus der Schilderung wird nicht ganz klar was tatsächlich vor sich ging.
Für mich liest sich das als gäbe es tatsächlich einen Vertrag, das korrigierte Angebot vom ersten Anruf.
Danach kam es zu weiteren Anrufen und auch ein bestätigter Widerruf. Auf welches Gespräch/Vertrag sich diese Bestätigung bezog ist nicht ganz klar. Auf jeden Fall lief da einiges durcheinander.
Das liest sich alles sehr kompliziert und nur aus dem Eingangspost mag ich nicht entscheiden was da schief lief. Im schlimmsten Fall hilft dann tatsächlich nur das Gericht.
Auch was der jetzt gültige/strittige Vertrag enthält wird nicht klar. Enthält er alle gewünschten Tarifmerkmale incl. Hardware nur der Preis stimmt nicht oder stimmt der Preis nur es fehlen Tarifmerkmale?