Ausbildung als Medienberater in Aussendienst seriös ????

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VBE-Berlin
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Re: Ausbildung als Medienberater in Aussendienst seriös ????

Beitrag von VBE-Berlin »

noprofi hat geschrieben:weil der "Erfüllungsgehilfe" weisungsgebunden ist
weisungsgebunden sind wir nicht, dann also keine Erfüllungsgehilfen.
noprofi hat geschrieben:Ich sehe den Unterschied zwischen "Erfüllungsgehilfe" und "Selbstständiger Handelvertreter" darin, dass ein "Erfüllungsgehilfe" beispielsweise befugt ist einen Anschluss, für den kein Vertrag mehr vorliegt, zu verplomben oder im umgekehrten Fall die Plombe zu entfernen
nach der Definition sind wir wieder Erfüllungsgehilfen ;-)

Selbstverständlich dürfen wir Übergabepunkte verplomben und nach Vertragsaufnahme bzw. einem Auftrag durch die KDG wieder die Plombe entfernen. Das geschieht aber nach den Richtlinien des Vertrages , den wir mit der KDG haben.
noprofi hat geschrieben:während der "Selbstständige Handelvertreter" eine Beratung durchführt und dann beiden Seiten den Abschluss eines Vetrags vorschlägt.
das ist natürlich auch die Arbeit.

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berlin69er
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Re: Ausbildung als Medienberater in Aussendienst seriös ????

Beitrag von berlin69er »

Eigentlich müssen die doch aber unter den Begriff Scheinselbständige fallen, oder können sich die MB frei auswählen, welchen Anbieter sie verkaufen? Meines Erachtens beschränkt sich der Verkauf auf Produkte von KDG & sie stehen daher im einem Abhängigkeitsverhältnis zu dieser Firma: keine potentielle KDG Kundschaft, keine Aufträge bzw. Abschlüsse, kein Geld von KDG...
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Re: Ausbildung als Medienberater in Aussendienst seriös ????

Beitrag von VBE-Berlin »

berlin69er hat geschrieben:Eigentlich müssen die doch aber unter den Begriff Scheinselbständige fallen, oder können sich die MB frei auswählen, welchen Anbieter sie verkaufen?
Selbstverständlich kann ich auch für andere (nicht konkurrierende Firmen) tätig sein.
Selbst, wenn ich das nicht könnte, bin ich nicht scheinselbständig, da noch andere Dienstleistungen angeboten werden und ich Beschäftigte habe.

Mit dem Begriff Scheinselbständigkeit hast du dich noch nicht ernsthaft auseinandergesetzt!

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berlin69er
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Re: Ausbildung als Medienberater in Aussendienst seriös ????

Beitrag von berlin69er »

Hab ich sehr wohl. Aber nicht mit der Vielschichtigkeit & den Fassetten des schillernden Traumberufes Medienberater...
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Re: Ausbildung als Medienberater in Aussendienst seriös ????

Beitrag von VBE-Berlin »

berlin69er hat geschrieben:Aber nicht mit der Vielschichtigkeit & den Fassetten des schillernden Traumberufes Medienberater...
Das Du die Tätigkeit nicht magst, ist nicht zu übersehen.

Schreibe mir, was Du machst, dann kann ich darauf auch gerne abwertend eingehen!

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Re: Ausbildung als Medienberater in Aussendienst seriös ????

Beitrag von berlin69er »

Tja, kannst ja mal raten. Meine Kunden sind jedenfalls zufrieden & ein Klageforum ist daher nicht notwendig!
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Re: Ausbildung als Medienberater in Aussendienst seriös ????

Beitrag von noprofi »

MB-Berlin hat geschrieben:
noprofi hat geschrieben:weil der "Erfüllungsgehilfe" weisungsgebunden ist
weisungsgebunden sind wir nicht, dann also keine Erfüllungsgehilfen.
noprofi hat geschrieben:Ich sehe den Unterschied zwischen "Erfüllungsgehilfe" und "Selbstständiger Handelvertreter" darin, dass ein "Erfüllungsgehilfe" beispielsweise befugt ist einen Anschluss, für den kein Vertrag mehr vorliegt, zu verplomben oder im umgekehrten Fall die Plombe zu entfernen
nach der Definition sind wir wieder Erfüllungsgehilfen ;-)

Selbstverständlich dürfen wir Übergabepunkte verplomben und nach Vertragsaufnahme bzw. einem Auftrag durch die KDG wieder die Plombe entfernen. Das geschieht aber nach den Richtlinien des Vertrages , den wir mit der KDG haben.
noprofi hat geschrieben:während der "Selbstständige Handelvertreter" eine Beratung durchführt und dann beiden Seiten den Abschluss eines Vetrags vorschlägt.
das ist natürlich auch die Arbeit.

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Vielen Dank für die Erklärung.
Wenn ich es richtig verstanden habe, bist Du also per Vertrag Erfüllungsgehilfe von KDG und gehst nebenbei der Tätigkeit eines Selbstständigen Handelsvertreters nach.
Dies würde bedeuten, dass KDG haftbar ist, wenn Du zu Unrecht einen Anschluss stillegst, aber nicht wenn Du im Beratungsgespräch falsche Angaben machst.
Dies würde aber auch bedeuten, dass Du im Beratungsgespräch auf die Unverbindlichkeit der Angebote hinweisen musst und den KDG-Ausweis, den Du sicher auch bekommen hast, nicht benutzen darfst.
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Re: Ausbildung als Medienberater in Aussendienst seriös ????

Beitrag von VBE-Berlin »

noprofi hat geschrieben:Vielen Dank für die Erklärung.
Wenn ich es richtig verstanden habe, bist Du also per Vertrag Erfüllungsgehilfe von KDG und gehst nebenbei der Tätigkeit eines Selbstständigen Handelsvertreters nach.
Dies würde bedeuten, dass KDG haftbar ist, wenn Du zu Unrecht einen Anschluss stillegst, aber nicht wenn Du im Beratungsgespräch falsche Angaben machst.
Dies würde aber auch bedeuten, dass Du im Beratungsgespräch auf die Unverbindlichkeit der Angebote hinweisen musst und den KDG-Ausweis, den Du sicher auch bekommen hast, nicht benutzen darfst.
Darauf gehe ich nicht weiter ein.
Scheinbar hast Du ein abgeschlossenes Jurastudium.

Wir nehmen "Aufträge" auf! Wir machen keine Verträge!
berlin69er hat geschrieben: Meine Kunden sind jedenfalls zufrieden & ein Klageforum ist daher nicht notwendig!
Nimm es mir nicht übel, aber wenn es so ist, kann es sich nur um eine extrem kleine Firma handeln!

Eine Firma mit mehr als sagen wir mal 1000 Kunden, die ausschließlich zufriedene Kunden hat, die gibt es nicht!

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berlin69er
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Re: Ausbildung als Medienberater in Aussendienst seriös ????

Beitrag von berlin69er »

Wenn du meinst? Wenn es Kritik gibt wird was für die Lösung des Problems getan. Und zwar bis zur Zufriedenheit des Kunden. Ist eigentlich ganz einfach, wenn man Kritik als Interesse des Kunden am Produkt sieht. Und welch Wunder: trotz der Kundenzufriedenheit geht's der Firma blendend! Muss also sicher kein Widerspruch sein...
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Re: Ausbildung als Medienberater in Aussendienst seriös ????

Beitrag von noprofi »

MB-Berlin hat geschrieben:
noprofi hat geschrieben:Vielen Dank für die Erklärung.
Wenn ich es richtig verstanden habe, bist Du also per Vertrag Erfüllungsgehilfe von KDG und gehst nebenbei der Tätigkeit eines Selbstständigen Handelsvertreters nach.
Dies würde bedeuten, dass KDG haftbar ist, wenn Du zu Unrecht einen Anschluss stillegst, aber nicht wenn Du im Beratungsgespräch falsche Angaben machst.
Dies würde aber auch bedeuten, dass Du im Beratungsgespräch auf die Unverbindlichkeit der Angebote hinweisen musst und den KDG-Ausweis, den Du sicher auch bekommen hast, nicht benutzen darfst.
Darauf gehe ich nicht weiter ein.
Scheinbar hast Du ein abgeschlossenes Jurastudium
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Ich habe kein abgeschlossenes Jurastudium, aber ich wurde im Laufe meiner Ausbildung u. a.
darin geschult, auf die Aussagen zu achten, um die ein Gesprächspartner sich rumdrückt.
Ich habe diese Aussagen nun formuliert und hatte eigentlich gehofft,dass Du mir sagst, ob sie rchtig sind oder ob ich etwas falsch verstanden habe.